Der Vermieter ist zur Registrierung des Mietvertrages gesetzlich verpflichtet. Wenn er dies nicht in der angegeben Frist von 2 Monaten tut, ist eine Sanktion von 25 Euro fällig. Außerdem ist bei Nicht-Registrierung eine Indexierung nicht möglich. Wenn die Registrierung immer noch nicht vorgenommen wurde, kann der Mieter ohne Kündigungsfrist und Entschädigung das Mietobjekt verlassen, doch muss er den Vermieter zuerst mit einer Mahnung, vorzugsweise durch ein Einschreiben, in Verzug setzen, den Mietvertrag zu registrieren. Anschließend hat dieser einen Monat Zeit, der Mahnung nachzukommen.
Die Registrierung des Mietvertrages ist, wenn sie rechtzeitig vorgenommen wird, kostenlos und kann entweder per Post beim föderalen Finanzamt oder im Internet über die Anwendung MyRent vorgenommen werden.
Bei der Variante per Post muss das föderale Finanzamt unter 02 572 57 57 kontaktiert werden. Das föderale Finanzamt schickt anschließend ein Formular zu, das ausgefüllt und samt einer Kopie des von beiden Parteien unterschriebenen Mietvertrags an das Scanningcenter des Finanzamtes geschickt werden muss. Die Adresse befindet sich auf dem Formular. Ein Registrierungsbericht wird zugeschickt, sobald der Mietvertrag registriert wurde.
Weitere Informationen zur Registrierung gibt es in den weiterführenden Links.