Soziale Angelegenheiten – was ist das?

"Sozial“ bedeutet laut Wörterbuch "die Gemeinschaft betreffend, zu ihr gehörend, ihr dienend, gemeinnützig“. Der Begriff kommt aus dem lateinischen "socius“, was so viel heißt wie “Genosse, Gefährte“, oder auch "gemeinsam“.

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter sozialen Angelegenheiten die Bereiche des öffentlichen Lebens, die gemeinnützig sind, sprich: in denen die Gesellschaft Aufgaben übernimmt, um auch ihren schwächeren Mitgliedern die Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, die sie brauchen.

Der Aufgabenbereich "Soziales“ ist breit gefächert. In diesem Bereich sind zahlreiche Organisationen und Einrichtungen tätig. Die Aufsicht für die meisten dieser Tätigkeiten liegt beim Fachbereich Familie und Soziales des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Die Bezuschussung und Inspektion der bestehenden Dienste, die Zuwendungen seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft erfolgen über die zuständige Fachstellen im Ministerium.

Seit der Übertragung der Aufsicht über die Öffentlichen Sozialhilfezentren an die Deutschsprachige Gemeinschaft liegt ein Schwerpunkt der Arbeit des Ministeriums in der juristischen Beratung der ÖSHZ-Verantwortlichen. Hinzu kommen die Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen im Sozialbereich, die Verbesserung der Koordination in der sozialen Arbeit und der Ausbau und die Festigung des sozio-psychologischen Betreuungsnetzes. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist hierfür in die Sozialarbeit auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene eingebunden.