Sitzung vom 29. August 2019

Erlass der Regierung zur Festlegung des Ausbildungsprogramms zur Vorbereitung auf das Abschlusszeugnis der Unterstufe des berufsbildenden Sekundarunterrichts für Lehrlinge der dualen mittelständischen Ausbildung (2019)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung des Ausbildungsprogramms zur Vorbereitung auf das Abschlusszeugnis der Unterstufe des berufsbildenden Sekundarunterrichts für Lehrlinge der dualen mittelständischen Ausbildung (2019).

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 13.2 §2 des Dekrets vom 16. Dezember 1991 über die Aus‑ und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen legt die Regierung nach Gutachten des Institutes für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) die Dauer, die Inhalte und die Bedingungen fest für die Durchführung der Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfungen zum Erhalt des Abschlusszeugnisses der Unterstufe des berufsbildenden Sekundarunterrichts, die durch die anerkannten Zentren in berufsbegleitender Form durchgeführt werden. Die Kurse bereiten auf die Prüfungen des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht vor und vermitteln die dazu notwendigen Kompetenzen.

Zu den angeführten Kursen sind die Personen mit Lehrvertrag und die Personen zugelassen, die die mittelständische Lehre mit Erfolg abgeschlossen haben und Inhaber des Gesellenzeugnisses oder eines außerhalb Belgiens erworbenen und durch die Regierung dem Gesellenzeugnis als gleichwertig erklärten mittelständischen Ausbildungsnachweises sind.

Am 26. März 2019 hat der Verwaltungsrat des IAWM dem neuen Ausbildungsprogramm zur Vorbereitung auf das Abschlusszeugnis der Unterstufe des berufsbildenden Sekundarunterrichts für Lehrlinge der dualen mittelständischen Ausbildung (2019) zugestimmt.

Mit Schreiben vom 2. April 2019 beantragte das IAWM die Festlegung dieses Ausbildungsprogramms.

Die im Gutachten der Leiterin der Schulinspektion und Schulentwicklungsberatung vom 26. März 2019 als noch ausstehende korrekte Zuordnungen im Fach Geografie/Erdkunde der jeweiligen Inhaltskontexte zu den diesbezüglichen Kompetenzen ist in der beiliegenden Fassung erfolgt.

Das vorerwähnte Ausbildungsprogramm wird ab dem Ausbildungsjahr 2019-2020 angewendet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.