Sitzung vom 19. September 2019

Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zuständigkeiten in den Bereichen Gesundheit, Senioren und Psychiatrie im Rahmen der 6. Staatsreform - Verlängerung des Auftrags.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, den Auftrag für die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zuständigkeiten in den Bereichen Gesundheit, Senioren und Psychiatrie im Rahmen der 6. Staatsreform bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Die Regierung beschließt, die Arbeitsgruppe mit der Formulierung von Empfehlungen für die Umsetzung der neuen Zuständigkeiten in den Bereichen Psychiatrie und Erste Linie zu beauftragen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regierung fasste in der vergangenen Legislaturperiode den Beschluss, für die Gestaltung der neuen Zuständigkeiten in den Themenfeldern Gesundheit und Senioren den Dialog in den Vordergrund zu stellen und auf eine Form der strukturierten Zusammenarbeit mit allen Parteien und den Sozialpartnern zu setzen.

In Verfolg dieses Beschlusses wurde in der vergangenen Legislaturperiode eine Arbeitsgruppe offiziell am 4. Dezember 2014 eingesetzt, die sich aus folgenden Vertretern zusammen setzte:

  • 4 Vertretern des Wirtschaft- und Sozialrates;

  • jeweils 1 Vertreter der im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertretenen Fraktionen;

  • 2 Vertreter der Regierung: 1 Vertreter des Kabinetts des Ministers für Gesundheit als Vorsitzender der Arbeitsgruppe und 1 Vertreter des Kabinetts des Ministerpräsidenten;

  • 1 Vertreter des Fachbereichs Gesundheit und Senioren des Ministeriums.

Als Kern ihrer Aufgabe befasste sie sich mit folgenden Fragestellungen:

Welche Elemente umfasst die Zuständigkeitsübertragung in den einzelnen Bereichen im Detail?

Wie können die neuen Kompetenzen strukturell und inhaltlich in Ostbelgien umgesetzt werden?

Die Priorisierung der zu bearbeitenden Themen erfolgte unter Berücksichtigung der Übernahmezeitpunkte der einzelnen Zuständigkeiten. Somit legte die Arbeitsgruppe als ersten Schwerpunkt die Erarbeitung von Empfehlungen in den neuen Zuständigkeiten der Seniorenpolitik fest.

Nachfolgend eine Auflistung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe mit dem jeweiligen Daten der Regierungssitzung, zu der diese Empfehlungen zur Kenntnis genommen wurden:

  • Empfehlungen für die Seniorenpolitik, 4. Mai 2017;

  • Empfehlungen für die Krankenhauspolitik, als Teil des Themenfeldes Gesundheit und Prävention, 14. Dezember 2017;

  • Empfehlungen für die Rehabilitation, 9. November 2018;

  • Empfehlungen für die Prävention, 25. April 2019;

  • Empfehlungen der Anerkennung der Gesundheits- und Pflegeberufe, 20. Juni 2019;

  • Empfehlungen für die Palliativpflege, 18. Juli 2019.

Die Arbeitsgruppe muss noch Empfehlungen zum Bereich Psychiatrie und Erste Linie ausarbeiten. Für diese Ausarbeitung benötigt die Arbeitsgruppe einen Zeitrahmen bis Ende 2021.

Die in der vergangenen Legislaturperiode definierte Zusammensetzung der Körperschaften aus Wirtschafts- und Sozialrat, Fraktionen des Parlamentes und Regierungsvertretern in der Arbeitsgruppe sollte, da es sich um ein bereits funktionierendes Gremium handelt, beibehalten werden. Die einzelnen Vertretungen werden angeschrieben und dabei gebeten, ein neues Mitglied zu bezeichnen oder das bestehende Mandat des Mitgliedes zu bestätigen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

keine