Sitzung vom 19. September 2019

Erneuerung des Mandats des effektiven Mitglieds im Konzertierungsausschuss der Nutzer der Plattform „eHealth“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Frau Sarah Henz als effektives Mitglied in den Konzertierungsausschuss der Nutzer der Plattform „eHealth“.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Frau Sarah Henz wurde das Mandat des effektiven Mitglieds im Konzertierungsausschuss der Nutzer der Plattform „ehealth“ durch den Sammelbeschluss vom 20. Dezember 2018 übertragen. Dieses Mandat läuft zum 30. November 2019 aus.

In Anwendung von Artikel 3 des Königlichen Erlasses über die Bezeichnung der Mitglieder des Konzertierungsausschusses der Nutzer der Plattform „ehealth“ vom 25. April 2014, wird dieses Mandat verlängert.

In Folge dessen wird Frau Sarah Henz das Mandat als effektives Mitglied im Konzertierungsausschuss der Nutzer der Plattform „eHealth“ weiterhin wahrnehmen.

Der Konzertierungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat der eHealth Plattform. In diesem Rahmen schlägt der Konzertierungsausschuss Initiativen zur Förderung und Stabilisierung der elektronischen Datenverarbeitung für Gesundheitsdienstleister vor sowie Maßnahmen, die eine sichere und vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Angaben sichert.

Die Zusammensetzung des Konzertierungsausschusses ist im Königlichen Erlass vom 17. November 2009, Artikel 1 Punkt 11 sowie Artikel 2 festgelegt.

Frau Karin Cormann, Fachbereichsleiterin Gesundheit und Senioren nimmt weiterhin die Funktion des Ersatzmitglieds wahr.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Königlicher Erlass vom 17. November 2009 bezüglich der Zusammensetzung und der Organisation des Konzertierungsausschusses der Nutzer der eHealth Plattform.

  • Abkommen zwischen dem Föderalstaat und den Gemeinschaften bezüglich des Austauschs und des Teilens von elektronischen Informationen und Angaben zwischen den Dienstleistern im Gesundheitsbereich und der Hilfe von Personen vom 29. April 2013.