Sitzung vom 3. Oktober 2019

Vertretung der Regierung im Kollegium der Generalprokuratoren und in den Gutachternetzen des Kollegiums der Generalprokuratoren

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt folgende Mitglieder in das Kollegium der Generalprokuratoren und in die Gutachternetze des Kollegiums der Generalprokuratoren als Vertreter der Regierung:

  • Herr Oliver Paasch, Ministerpräsident, in das Kollegium der Generalprokuratoren

  • Herr Alfred Velz, Kabinettschef, Kabinett des Ministerpräsidenten Oliver Paasch, in dem Gutachternetz „Kriminalpolitik“

  • Frau Janina Röhl, Referentin, Fachbereich Justizhaus, in dem Gutachternetz „Politik zugunsten der Opfer“

  • Frau Janina Röhl, Referentin, Fachbereich Justizhaus, in dem Gutachternetz „Kriminalität gegen Personen“

  • Herr Yanaël Pommee, Referent, Fachbereich Jugendhilfe und Frau Kathleen Franzen, Sozialarbeiterin, Fachbereich Jugendhilfe, in dem Gutachternetz „Jugendschutz“

  • Frau Aline Malache, Referentin, Fachbereich Justizhaus, in dem Gutachternetz „Strafverfahren“

  • Frau Aline Malache, Referentin, Fachbereich Justizhaus, in der spezialisierten Arbeitsgruppe „Strafvermittlung“ des Gutachternetzes „Strafverfahren“

  • Frau Aline Malache, Referentin, Fachbereich Justizhaus, in dem Gutachternetz „Strafausführung“

  • Frau Janina Röhl, Referentin, Fachbereich Justizhaus, Frau Aline Malache, Referentin, Fachbereich Justizhaus und Frau Diana Rauw, Leiterin des Fachbereichs Justizhaus, in der Kontaktgruppe „Staatsanwaltschaft/Justizhäuser“

Der Ministerpräsident ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der sechsten Staatsreform wurde am 7. Januar 2014 ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen unterzeichnet mit dem Ziel, die Kohärenz der Straf-und Sicherheitspolitik zu verbessern. Unter anderem wurde die Beteiligung der Gemeinschaften und Regionen im Kollegium der Generalprokuratoren vorgesehen, sowie die Koordination zwischen Föderal- und Gliedstaaten in Sachen „Nationaler Sicherheitsplan“.

Am 15. Oktober 2015 bestellte die Regierung die Mitglieder in die Gutachternetze des Kollegiums der Generalprokuratoren. Dieser Beschluss wurde durch den Beschluss der Regierung vom 29. März 2018 und den Beschluss der Regierung vom 11. April 2019 abgeändert.

Aufgrund eines weiteren Personalwechsels muss ein Vertreter in den verschiedenen Gutachternetzen, in der spezialisierten Arbeitsgruppe und in der Kontaktgruppe ersetzt werden.

Die Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in diesen Gutachternetzen, in der spezialisierten Arbeitsgruppe und in der Kontaktgruppe werden an den Arbeiten teilnehmen, die im Hinblick auf die Ausarbeitung der kriminalpolitischen Richtlinien oder die Ausführung dieser Richtlinien durchgeführt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

- Artikel 2 und 3 des Zusammenarbeitsabkommens vom 7. Januar 2014 zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen im Bereich der Kriminalpolitik und der Sicherheitspolitik;

- Artikel 5 des Zusammenarbeitsabkommens vom 17. Dezember 2013 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Durchführung der Aufträge der Justizhäuser.