Sitzung vom 3. Oktober 2019

Erlass der Regierung zur vierten Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 68 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft die vierte Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2019.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament und dem Rechnungshof die Dokumente zwecks Kenntnisnahme zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Eine vierte Neuverteilung wird im Ausgabenhaushalt vorgenommen, um Mittel optimal einsetzen zu können. Der im Rahmen der ersten Haushaltsanpassung 2019 genehmigte netto zu finanzierende Saldo in Höhe von -424.000 Euro für das Ministerium bleibt durch die vorliegende vierte Neuverteilung unverändert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019