Sitzung vom 3. Oktober 2019

Dritte Anpassung des Vertrages vom 7. April 2017 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den Kooperationspartnern VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG für die Jahre 2017-2021 für die Durchführung der Intensiv- und niederschwelligen Sprachkurse für Migranten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die dritte Anpassung des Vertrages vom 7. April 2017 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den Kooperationspartnern VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG für die Jahre 2017 – 2021 für die Durchführung der Intensiv- und niederschwelligen Sprachkurse für Migranten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Vertrag vom 7. April 2017 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den Kooperationspartnern VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG wurde der Auftrag an das Konsortium erteilt, für die Jahre 2017-2021 „Intensiv- und niederschwellige Sprachkurse für Migranten“ zu organisieren.

Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl Teilnehmer an den angebotenen Kursen seit Beginn steigend ist, muss der Vertrag dahingehend angepasst werden, dass das Konsortium diesem Bedarf an Sprachkursen gerecht werden kann.

Die vorliegende Anpassung ermöglicht einen weiteren niederschwelligen Kurs für Personen mit Alphabetisierungsbedarf ab September 2019.

Für die kommenden Jahre wird der Zuschuss an das Konsortium zur Durchführung der Sprachkurse rekurrent angepasst.

3. Finanzielle Auswirkungen:

In der dritten Anpassung des Vertrages 2017-2021 wird für das Jahr 2019 ein Zuschuss an die KAP in Höhe von 280.510,08 EUR vorgesehen, was eine Erhöhung von 3.322,00 EUR bedeutet.

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2019, OB 50, Pr. 15, Zuw. 33.01, der nach der 2. HH-Anpassung 2019 um die o.e. Summe erhöht wird. Da eine Anpassung der 12-tel an die KAP dann zeitlich nicht mehr möglich sein wird, erfolgt die Auszahlung nach Verabschiedung der 2. HH-Anpassung in einer Zahlung.

Für das Jahr 2020 wird der Betrag auf 294.543,45 EUR erhöht (Haushaltsjahr 2020, OB 50, Pr. 15, Zuw. 33.01). Diese ergibt sich durch die angepasste Summe von 2019, indexiert um 1,25% und um eine weitere Erhöhung von 10.527,00 EUR zur Sicherstellung des zusätzlichen Kurses.

Für das Jahr 2021 (Haushaltsjahr 2021, OB 50, Pr. 15, Zuw. 33.01) wird ein Betrag in Höhe von 298.961,98 EUR vorgesehen. Der Betrag ergibt sich aus dem Zuschuss 2020 erhöht um 1,25%.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 24. September 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

5.1. Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt;

5.2. Vertrag 2017-2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VHS VoG – Frauenliga VoG – KAP VoG;