Sitzung vom 3. Oktober 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. Dezember 2015 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. Dezember 2015 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt..

2. Erläuterungen:

Die Einspruchskammer befasst sich mit Beschwerden gegen den Schulverweis, die eingeschränkte Versetzung oder die Nichtversetzung im Sekundarschulwesen sowie gegen die Nichtvergabe eines Studiennachweises durch den Klassenrat, den Prüfungsausschuss zur Vergabe des Befähigungsnachweises, den Prüfungsausschuss für den Sekundarunterricht oder den Prüfungsausschuss zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule.

Aufgrund der beruflichen Neuorientierung von Frau Angélique Emonts hin zur Externen Evaluation ist ihr Mandat in der Einspruchskammer Schüler neu zu besetzen. Das Mandat wird übernommen von Frau Lydia Barts, pädagogische Sonderbeauftragte im Fachbereich Pädagogik des Ministeriums.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen

Erlass der Regierung vom 14. April 1999 zur Ausführung der Artikel 38 und 39 des Dekretes über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen vom 31. August 1998