Sitzung vom 11. Oktober 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 25. April 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 25. April 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Sonderdekret vom 20. Januar 2014 und dem Dekret vom 31. März 2014 wurde das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido Ostbelgien - geschaffen.  Träger des Zentrums ist ein Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Gründerpartner, der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen, der Gemeinden, des IAWM und Vertretern aus den Bereichen Familie, Gesundheit, Soziales und Jugend zusammensetzt.

Der Verwaltungsrat des Zentrums verfügt über alle Befugnisse, die zur inhaltlich-strategischen Ausgestaltung sowie zur Organisation und Verwaltung des Zentrums erforderlich sind.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrates wurden durch den Erlass vom 25. April 2019 für eine neue Mandatsdauer von 5 Jahren bestellt.

Da die Freie Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes (FGÖD) zum Zeitpunkt der Bestellung der Mitglieder weder Mitglied noch Ersatzmitglied vorschlagen konnte, blieben beide Vertretungen vakant.

Durch vorliegenden Erlass werden nun Herr Laurent Nix als Mitglied und Herr Alain Rousseaux als Ersatzmitglied in Vertretung der FGÖD bezeichnet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sonderdekret vom 20. Januar 2014 zur Gründung eines Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen