Sitzung vom 22. Oktober 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Oktober 2005 zur Bezeichnung der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Grundschulwesen sowie der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Oktober 2005 zur Bezeichnung der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Grundschulwesen sowie der Mitglieder der Reaffektierungskommission für das offizielle subventionierte und freie subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Reaffektierungskommission erstellt Gutachten im Zusammenhang mit der Wiedereinberufung in den Dienst von Personalmitgliedern, die wegen Stellenmangels zur Disposition stehen. Diese Gutachten werden dem Unterrichtsminister übermittelt, der dann die endgültige Entscheidung trifft. Es gibt eine Reaffektierungskommission für das subventionierte Grundschulwesen sowie eine für das subventionierte Sekundar- und Hochschulwesen.

Durch vorliegenden Erlass werden in dem Erlass der Regierung, der die Mitglieder der beiden Reaffektierungskommissionen bestellt, folgende Änderungen vorgenommen:

  • Herr Guido Reuter wird in seiner Funktion als Vertreter der Personalmitglieder (effektives Mitglied) in beiden Kommissionen durch Herrn Thomas Tychon ersetzt.

  • Herr Johannes Van Neuss wird in seiner Funktion als Vertreter der Personalmitglieder (Ersatzmitglied) in der für das Grundschulwesen zuständigen Kommission durch Frau Nadia Brammertz ersetzt.

  • Herr Joseph Christian wird in seiner Funktion als Vertreter der Personalmitglieder (Ersatzmitglied) in der für das Sekundar- und Hochschulwesen zuständigen Kommission durch Herrn Marco König ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 27. Juli 1976 zur Regelung der Zurdispositionstellung wegen Stellenmangels, der Wiedereinberufung in den Dienst und der Gewährung einer Wartegehaltssubvention im subventionierten Unterrichtswesen