Sitzung vom 31. Oktober 2019

Abänderung des Regierungsbeschlusses vom 11. März 2015 betreffend die Bezeichnung eines Mitglieds und eines Stellvertreters der Delegation der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR) und Vertretung der Delegationsmitglieder in den Arbeitsgruppen des WSAGR

1. Beschlussfassung:

Die Regierung ernennt zum Vollmitglied des WSAGR

  • Herrn Bernd Despineux, Wirtschafts- und Sozialrat der DG / CSC
  • Herrn Renaud Rahier, FGTB
  • Herrn Volker Klinges, IHK/Arbeitgeberverband in der DG

Herrn Stephan Plattes, Arbeitsamt der DG

und zum Ersatzmitglied des WSAGR

  • Herrn Thomas Tychon, CSC
  • Frau Laurie Van Isacker, CGSP
  • Herrn Ludwig Henkes, Arbeitgeberverband in der DG
  • Frau Christiane Eicher, Arbeitsamt der DG

Die Regierung entsendet nachstehende Delegationsmitglieder in die folgenden Arbeitsgruppen:

  • Volker Klinges, Vollmitglied
  • Ludwig Henkes, Ersatzmitglied

Arbeitsgruppe 1: Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung in der Großregion

  • Stephan Plattes, Vollmitglied
  • Christiane Eicher, Ersatzmitglied

Arbeitsgruppe 2: Arbeitsmarkt und Demografie in der Großregion

  • Renaud Rahier, Vollmitglied
  • Laurie Van Isacker, Ersatzmitglied

Arbeitsgruppe 3: Transport und Mobilität in der Großregion

  • Wegen akutem Personalmangel bleibt die Vertretung der DG in der AG Gesundheit vorübergehend unbesetzt. Sie wird zu gegebenem Zeitpunkt nachbezeichnet.

Arbeitsgruppe 4: Der Gesundheitssektor in der Großregion

  • Vollmitglied: Herr Bernd Despineux
  • Ersatzmitglied: Herr Thomas Tychon

Koordinierungsausschuss, Delegationsleitung

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Ausführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion, kurz WSAGR, wurde am 4. Februar 1997 gegründet und ist im sozioökonomischen Bereich das beratende Organ des Gipfels der Großregion. Er hat die Aufgabe, sich in Form von Stellungnahmen oder Beschlüssen mit den Problemen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie der Raumordnung in der Großregion zu beschäftigen. Er trägt zum sozialen Dialog bei und bezieht sich dabei auf die Empfehlungen und Erfahrungen der Partner.

Der WSAGR erhält sein Mandat vom Gipfel. Er setzt den Wortlaut des Mandats um und erstattet dem Gipfel über seine Tätigkeiten Bericht. Er schlägt dem Gipfel die Themen vor, die er bearbeiten möchte und kann sich insbesondere mit aktuellen Themen selbst beauftragen. Er informiert die Präsidentschaft des Gipfels hierüber und erstattet Bericht.

Der WSAGR zählt 36 von den einzelnen Regionen ernannte Vollmitglieder, d.h. in der Regel sechs Mitglieder pro Teilgebiet, sowie 36 gleichermaßen auf die einzelnen Teilgebiete entfallende Stellvertreter. Die von den Behörden der jeweiligen Regionen ernannten Delegationen setzen sich aus drei Gruppierungen zusammen:

- mindestens 1/3 der Mitglieder stammt aus Arbeitnehmerorganisationen,

- mindestens 1/3 der Mitglieder stammt aus Arbeitgeberorganisationen,

- die übrigen Mitglieder jeder Delegation bilden eine Gruppe, über deren Zusammensetzung die einzelnen Regionen frei befinden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Keine