Sitzung vom 31. Oktober 2019

Validierung des Beitrages der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Teil des 2. und 3. Belgischen Staatenberichtes zum Umsetzungsstand des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft genehmigt den Beitrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Teil des 2. und 3. Belgischen Staatenberichtes zum Umsetzungsstand des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird beauftragt, dem Koordinationsmechanismus des FÖD Soziale Sicherheit den validierten Beitrag zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen ihres Auftrages gemäß Artikel 6, Punkt 7, e) des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben hat die Dienststelle als Anlaufstelle („Focal Point“) der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die UN-Konvention auf Anfrage des föderalen Koordinationsmechanismus den Beitrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Hinblick auf die Verfassung des 2. und 3. Belgischen Staatenberichtes koordiniert.

In diesem Zusammenhang möchte die Dienststelle auch die Gelegenheit nutzen die Regierung eingehend über den Hintergrund, die Vorgehensweise im Rahmen der Verfassung des vorliegenden Entwurfes, den aktuellen Sachstand sowie die weiteren Schritte des Berichterstattungszykluses in Kenntnis zu setzen

  • Hintergrund:

Mit dem Dekret vom 11. Mai 2009 zur Zustimmung zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zu dessen Fakultativprotokoll, geschehen zu New-York am 13. Dezember 2006, wurden sowohl das Übereinkommen als auch das Fakultativprotokoll in der Deutschsprachigen Gemeinschaft uneingeschränkt wirksam.

Gemäß Artikel 35 des Übereinkommens muss der Vertragsstaat, in dem Fall Belgien, dem zuständigen UN-Ausschuss innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten des Übereinkommens und anschließend alle 4 Jahre einen umfassenden Bericht zum Umsetzungsstand übermitteln.

Belgien hat dem UN-Ausschuss einen ersten Staatenbericht im Jahre 2011 übermittelt. Aus zeitlichen Gründen sollen der 2. und 3. belgische Staatenbericht zusammen übermittelt werden.

In diesem Zusammenhang hat der UN-Ausschuss Belgien am 17. April 2019 eine Fragenliste zwecks Beantwortung übermittelt. Diese Fragenliste wurde u.a. unter Berücksichtigung der Vorschläge des Belgian Disability Forums und Unias erstellt.

  • Auftrag:

Im Rahmen einer Koordinationsversammlung (Coormulti) am 4. Juni 2019 hat der belgische Koordinationsmechanismus zur Umsetzung der UN-Konvention, der beim FÖD Soziale Sicherheit angesiedelt ist, gemeinsam mit anderen Verwaltungen die Fragen auf Grundlage der Zuständigkeiten zwischen den Verwaltungen des Föderalstaates, der Regionen und Gemeinschaften zwecks Beantwortung aufgeteilt.

Gemäß Artikel 6, Punkt 7, e) des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben ist die Dienststelle als Anlaufstelle („Focal Point“) der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die UN-Konvention für die Berichterstattung zur Umsetzung der UN-Konvention in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt worden.

Demzufolge hat der Koordinationsmechanismus der Dienststelle am 28. Juni 2019 die Fragenliste samt indikativer Aufgabenverteilung zugestellt und um Koordinierung des Beitrages der Deutschsprachigen Gemeinschaft bzw. Beantwortung der Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft fallen, gebeten. Ein erster Entwurf dieses Beitrages soll die Dienststelle, wie auch die anderen Anlaufstellen für ihre jeweiligen Beiträge, dem FÖD Soziale Sicherheit in Französischer Sprache zukommen lassen. Da es sich um den 2. und 3. Staatenbericht handelt, sollen die Beiträge sich vornehmlich auf die Entwicklungen bzw. Umsetzungen in der Periode seit 2014, d.h. seit Veröffentlichung der Abschließenden Bemerkungen durch den UN-Ausschuss beziehen.

  • Vorgehensweise:

In Ausführung dieses Auftrages hat die Dienststelle in einem ersten Schritt eine inoffizielle deutsche Übersetzung der Fragenliste verfasst. Im Anschluss hat die Dienststelle am 9. August 2019 diese Fragenliste und eine indikative Aufgabenverteilung verschiedenen Fachbereichen des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zukommen lassen und um Beantwortung der betreffenden Fragen bzw. Rückmeldung bis zum 9. September 2019 gebeten. Die Dienststelle hat gleichzeitig versucht, bereits die sie betreffenden Fragen zu beantworten.

Parallel zu diesem offiziellen Berichterstattungsprozess hat die Dienstelle am 28. August 2019 einen informellen Austausch mit Vereinigungen von und für Menschen mit Behinderungen sowie einigen Vertretern der Zivilgesellschaft aus Ostbelgien organisiert, mit dem Ziel ihre Eindrücke und Rückmeldungen zum Umsetzungsstand der UN-Konvention in Ostbelgien zu erhalten. Hauptthemen bei dieser Veranstaltung waren:

  • Schulische Inklusion;
  • Beschäftigung von Personen mit Unterstützungsbedarf sowie;
  • mögliche Partizipationsformen von Organisationen von und für Personen mit Behinderungen.

Anhand der Antworten bzw. Rückmeldungen der verschiedenen Fachbereiche und der Antworten der Dienststelle wurden die Fragen, die im Rahmen der Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft relevant sind, beantwortet. Die Dienststelle hat die Antworten der Fachbereiche falls nötig wortgetreu ins Französische übersetzt, ggf. Begriffe präzisiert und bei einigen Fragen noch Details hinzugefügt. Die gelieferten Antworten wurden koordiniert, nur sporadisch verändert bzw. begrifflich angepasst, oder umformuliert. Die Dienststelle hat in gewissen Fällen nach Erhalt der Antworten um Präzisierungen seitens der Fachbereiche gebeten bzw. hat weitere Dienste, z.B. Kaleido Ostbelgien kontaktiert, um die Antworten zu ergänzen.

In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Rückmeldungen aus der Veranstaltung vom 28. August 2019 mit den Vereinigungen von und für Menschen mit Behinderungen sowie einigen Organisationen der ostbelgischen Zivilgesellschaft, nicht in den Beitrag aufgenommen wurden, da es sich hierbei um einen Beitrag zum belgischen Staatenbericht handelt, der ausschließlich die Rückmeldung bzw. Antworten des Staates und der Teilstaaten bzw. Verwaltungen beinhalten soll. Die Dienststelle möchte aber nichtsdestotrotz darauf hinweisen bzw. die Regierung darüber in Kenntnis setzen, dass die Rückmeldungen der am 28. August 2019 anwesenden Vereinigungen, Organisationen und Privatpersonen in manchen Punkten stark von den gelieferten Darstellungen der Fachbereiche abweichen bzw. nuancieren oder sogar gegensätzlich sind. Die ist insbesondere im Bereich Bildung bzw. schulische Inklusion der Fall.

Nach Abschluss der Koordinierung der verschiedenen Antworten bzw. Rückmeldungen legt die Dienststelle der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den vorliegenden Entwurf des Beitrages der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum 2. und 3. belgischen Staatenberichtes zwecks Validierung vor.

  • Weitere Schritte:

Dieser Entwurf wird nach Validierung durch die Regierung dem Koordinations-mechanismus beim FÖD Soziale Sicherheit übermittelt. Er wird nur dem Koordinationsmechanismus beim FÖD Soziale Sicherheit zwecks Koordinierung mit den anderen Beiträgen der Teilstaaten und des Föderalstaates übermittelt. Der Entwurf kann in der Zwischenzeit aber noch angepasst bzw. aktualisiert werden. Im Januar 2020 soll dann ein erster koordinierter Entwurf des belgischen Staatenbericht vorliegen und im Umlauf gebracht werden.

Dieser koordinierte Entwurf wird höchstwahrscheinlich nur noch einige Teilaspekte des Beitrages der Deutschsprachigen Gemeinschaft beinhalten, da der gesamte belgische Staatenbericht nur ungefähr 40 Seiten umfassen darf und wird. Falls die Regierung und/oder die Dienststelle Anmerkungen bzw. Anpassungen wünschen, können diese mitgeteilt und im Entwurf aufgenommen werden.

Im Anschluss wird der koordinierte Entwurf im Februar 2020 der Zivilgesellschaft, in erster Linie dem Belgian Disability Forum und Unia zugestellt, sodass ein diesbezüglicher Austausch stattfinden kann.

Eine letzte Anpassung des koordinierten Entwurfes ist im März 2020 noch möglich, sodass die endgültige Fassung des belgischen Staatenberichtes bis Ende März 2020 bzw. Anfang April 2020 vorliegt und fristgerecht bis spätestens am 17. April 2020 dem zuständigen UN-Ausschuss übermittelt werden kann.

Voraussichtlich soll im August 2020 oder September 2020 der Konstruktive Dialog zwischen dem UN-Ausschuss und Belgien bzw. den verschiedenen zuständigen Anlaufstellen stattfinden. Im Vorfeld dieses Konstruktiven Dialogs hat die Zivilgesellschaft auch die Möglichkeit sogenannte. Alternativberichte zum belgischen Staatenbericht zu verfassen, in denen ihre Sicht auf die Entwicklungen und Umsetzung der UN-Konvention in Belgien dargelegt sind. Im Rahmen des Dialogs hat der UN-Ausschuss die Gelegenheit Fragen zu einigen Aspekten des vorgelegten Staatenberichtes zu stellen. Diese Fragen werden sich dann höchstwahrscheinlich auf die Aspekte beziehen, auf die auch die Zivilgesellschaft in ihren Alternativberichten hingewiesen hat.

Schlussendlich wird der UN-Ausschuss unter Bezugnahme des belgischen Staaten-berichtes, der Alternativberichte der belgischen Zivilgesellschaft und der Erkenntnisse aus dem Konstruktiven Dialog, abschließende Bemerkungen formulieren, in denen sowohl auf die positiven Aspekte bzw. Entwicklungen als auch auf die negativen Aspekte bzw. Bedenken eingegangen wird und diesbezügliche Empfehlungen formuliert werden. Diese abschließenden Bemerkungen werden voraussichtlich im November 2020 vorliegen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Art. 6, Punkt 7, e)