Sitzung vom 31. Oktober 2019

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:


Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret über die audiovisuellen Mediendienste und die Kinovorstellungen vom 27. Juni 2005 sieht eine Bestellung der Mitglieder der Beschlusskammer und der Gutachtenkammer des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft für eine Dauer von vier Jahren vor. Dieser Zeitraum endete am 22. Juni 2019. Nach Ablauf dieses Datums bedarf es einer neuen Besetzung für den Zeitraum von 2019 bis 2023.

Die Beschlusskammer des Medienrates ist durch mindestens drei beziehungsweise maximal vier Mandate zu besetzen. Der Bewerberaufruf erschien im Belgischen Staatsblatt mit einer Bewerbungsfrist bis zum 20. September 2019. Es bewarben sich vier Personen, die im vorliegenden Erlass bezeichnet werden.

Die Gutachtenkammer setzt sich aus Vertretern der Mediendienstanbieter, Mediennutzer und politischen Parteien zusammen, wobei Letztere eine beratene Stimme innehaben. Mit einem Schreiben vom 4. Juni 2019 wurden die Verantwortliche um Benennung eines/einer Vertreters/Vertreterin und eines Ersatzmitglieds gebeten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.   
 

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.
 

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 27. Juni 2005 über die audiovisuellen Mediendienste und die Kinovorstellungen