Sitzung vom 7. November 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 10. Februar 2000 über den Schulbesuch

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 10. Februar 2000 über den Schulbesuch.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Als Rechtfertigung von schulischen Abwesenheiten liegen ärztliche Atteste vor, die vor mehr als einem Jahr ausgestellt und mit keinem Enddatum versehen wurden. Auch wenn dies eine Ausnahmekonstellation darstellt, rechtfertigen Erziehungsberechtigte regelmäßige punktuelle aktuelle Abwesenheiten ihrer Kinder mit solchen Attesten.

Durch die Abänderung des Erlasses vom 10. Februar 2000 über den Schulbesuch wird geregelt, dass ärztliche Bescheinigungen, in denen kein Enddatum vermerkt ist, nur bis Ende des jeweils laufenden Schuljahres gültig sind.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Staatsratsgutachten vom 14. Oktober 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen
  • Erlass der Regierung vom 10. Februar 2000 über den Schulbesuch