Sitzung vom 14. November 2019

Beschluss zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages mittels Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung über den Unterhalt, die Pflege und die Weiterentwicklung der bestehenden Business Intelligence und Performance Management Anwendungen

1. Beschlussfassung:

Der Dienstleistungsauftrag über den Unterhalt, die Pflege und die Weiterentwicklung der bestehenden Business Intelligence und Performance Management Anwendungen wird auf Grundlage des Lastenheftes mit der Referenz FbFIN.RMI/00.00-03.02/19.114, welches durch die Regierung in ihrer Sitzung vom 18. Juli 2019 genehmigt wurde, und des am 09. September 2019 eröffneten Angebots an den Submittenten valantic Business Analytics GmbH vergeben.

Der Ministerpräsident, zuständig für den Haushalt und die Finanzen, wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 08. August 2019 ist das Lastenheft der öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe des oben genannten Dienstleistungsauftrags im TED (tenders electronic daily), der Datenbank der Europäischen Union für die Vergabe öffentlicher Aufträge, veröffentlicht worden.

Die Angebotseröffnung hat am 09. September 2019 um 12 Uhr 15 im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospert 1 in 4700 Eupen, stattgefunden.

Ein Angebot ist frist- und formgerecht elektronisch eingereicht worden:

  • valantic Business Analytics GmbH, Beim Strohhause 17, 20097 Hamburg, Deutschland

Alle Bieter konnten sowohl in Bezug auf das Zugangsrecht, als auch in Bezug auf die Auswahlkriterien positiv bewertet werden.

Somit ist das Angebot des Bieters 1 mit einem Stundensatz für Beratungsleistungen für die geforderten Leistungen inklusive Reisekosten (All-In-Preis) in Höhe von 145,00 EUR das einzig vorliegende. Der Zuschlag ist somit der valantic Business Analytics GmbH zu erteilen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Vorliegender Auftrag kann zu Lasten der Haushaltszuweisung 12.11 allgemeine laufende Ausgaben des Organisationsbereichs 20 Ministerium im Programm 02 Informatik des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes abgewickelt werden.

Die Gesamtsumme des Auftrags hängt vom Bedarf an Beratungsleistung und der bestellten Stundenanzahl ab. Der Auftrag erstreckt sich über eine Laufzeit von vier Jahren mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 24. Oktober 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge.

  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen.

  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge.

  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen.

  • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO).
  • Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates.
  • Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Gesetz vom 3. Dezember 2017 zur Schaffung einer Datenschutzbehörde.