Sitzung vom 14. November 2019

Gewährung eines zinslosen Darlehens an die VoG Eastbelgica

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Eastbelgica, mit Sitz Am Bahndamm 17 in 4700 Eupen, zur ausschließlichen Finanzierung ihres Umlaufkapitals ein zinsloses Darlehen in Höhe von 12.000, - Euro (zwölftausend) und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen. 

2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Am 31. Juli 2019 erhielt die VoG Eastbelgica die Zusage der Euregio Maas-Rhein einer Bezuschussung im Rahmen eines People2People – Projektes mit dem Titel „1945“, das im Frühjahr 2020 in Eupen über die Bühne gehen wird. Der Zuschuss ermöglicht der VoG die Durchführung dieses Projektes. Allerdings werden die Zuschüsse erst nach Erhalt der entsprechenden Ausgabebelege und mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung ausgezahlt, wodurch die Vereinigung gezwungen sein wird, für alle Ausgaben des Projekts in finanzielle Vorleistung zu gehen.

Die Vereinigung verfügt nicht über genügend finanzielle Rücklagen und beantragt den Zugriff auf das Vorfinanzierungsinstrument der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 12.000 Euro.

Mit der Auszahlung der Interreg-Gelder an die Vereinigung ist für das zweite Halbjahr 2020 zu rechnen, so dass die Rückzahlung des Darlehens bis spätestens 31. Dezember 2020 erfolgt sein dürfte.

Das externe Steuerberatungs- und Buchhaltungsbüro Weynand aus Eynatten bescheinigt in seinem Gutachten vom 25.10.2019 die Prüfung der durch die Vereinigung vorgelegten Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und des Finanzplans für die Laufzeit des Darlehens sowie die Kapazität der Vereinigung zur Tilgung des Darlehens zum vorgesehenen Zeitpunkt.

2.3. Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des zinslosen Darlehens erfolgt in einer Zahlung von 12.000, - Euro auf das Konto der VoG. Eastbelgica Nr. BE79 7310 4397 5933 nach Unterzeichnung des Vertrags.

2.4. Tilgungsplan

Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt in einer Zahlung in Höhe des Gesamtbetrags von 12.000,- Euro auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 nach Erhalt des Zuschusses durch die Interreg-Behörde im Rahmen des People2People – Projektes „1945“, spätestens bis zum 31. Dezember 2020.

Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs –und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2019 eingetragen sind.

4. Gutachten:

  • Gutachten des externen Steuerberatungs- und Buchhaltungsbüro Weynand, Eynatten.

  • Gutachten der Finanzinspektion vom 7. November 2019.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019;
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.