Sitzung vom 14. November 2019

Urlaubsregelung 2020 für den Dienst mit getrennter Geschäftsführung Medienzentrum

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Urlaubsregelung 2020 für den Dienst mit getrennter Geschäftsführung Medienzentrum.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regelung listet entsprechend den Artikeln 105 und 107 des u.a. Erlasses die wichtigsten Daten über Jahresurlaub und Feiertage auf.

Entsprechend den Bestimmungen von Artikel 108 des u.a. Erlasses werden die gesetzlichen Feiertage sowie die den gesetzlichen Feiertagen gleichgestellten Tage erwähnt, die auf einen Samstag oder Sonntag fallen – im Jahre 2020 sind es vier - und die demzufolge Anrecht auf einen Ausgleichstag geben. Für den Tag der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft, der auf denselben Tag wie der Tag des Königs fällt, wird ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt. Es werden insgesamt zwei freie Tage festgelegt, sowie drei zusätzliche Urlaubstage gewährt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Festlegung der Urlaubstage 2020 hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Der Direktionsrat hat am 5. November 2019 sein Einverständnis zum Entwurf der Urlaubsregelung gegeben.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten