Sitzung vom 21. November 2019

Zuschuss für die Ausstattung des Sankt Nikolaus-Hospitals mit 6 Beatmungsgeräten

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Zuschuss für die Ausstattung des Sankt Nikolaus-Hospitals Eupen mit 6 Beatmungsgeräten in Höhe von 238.741,70 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Betreffend die Krankenhäuser ist seit 2016 die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Bezuschussung aller Infrastrukturarbeiten (Neubauten, Ausbauten, Umbauten, Renovierungsarbeiten), die Bezuschussung der Ausstattung sowie die Bezuschussung von schwerem medizinischem Gerät zuständig.

In Abweichung von Artikel 16 Absatz 2 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 beträgt der Zuschuss für das in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 6 erwähnte Infrastrukturvorhaben von Krankenhäusern 60 % des für eine Bezuschussung in Betracht kommenden Gesamtbetrags der Ausgaben.

Die Auszahlung dieses Zuschusses, dessen maximale Höhe durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt wird, ist an die Vorlage eines gemeinsamen jährlichen Investitionsplans in Bezug auf die Ausstattung der Krankenhäuser gebunden.

Für das Jahr 2019 haben die beiden Krankenhäuser, Klinik St. Josef St. Vith und Sankt Nikolaus-Hospital  Eupen einen gemeinsamen jährlichen Ausstattungsplan aufgrund des Erlasses der Regierung über die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben von Krankenhäusern vom 27. April 2017, Artikel 5, eingereicht. Dieser Plan wurde am 17. April 2019 durch den zuständigen Vize-Ministerpräsidenten genehmigt.

Im Rahmen des o.g. Investitionsplanes beantragt das Sankt Nikolaus-Hospital die Bezuschussung von 6 Beatmungsgeräten in Höhe von 238.741,70 EUR.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel belaufen sich für das Jahr 2019 für beide Häuser auf insgesamt 545.000,00 EUR Zuschuss.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                      2019

Finanzstelle:                        70.22

Finanzposition:                    52.10

Zuschuss:                          238.741,70 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 7. November 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 18. März 2002 zur Infrastruktur.

Erlass vom 27. April 2017 über die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben von Krankenhäusern.