Sitzung vom 28. November 2019

Absichtserklärung zur Fortführung der Bezeichnung der VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft als „Nationalagentur“ im Rahmen der Umsetzung der europäischen Programme „Erasmus+“ und „Europäisches Solidaritätskorps“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Förderzeitraum 2021-2027

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung der europäischen Nachfolgeprogramme „Erasmus+“ und „Europäisches Solidaritätskorps“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die VoG Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Förderzeitraum 2021-2027 weiterhin als „Nationalagentur“ zu bezeichnen.

Die vorliegende Absichtserklärung wird von der Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien eingebracht.

2. Erläuterungen:

Zum 1. Januar 2021 treten die europäischen Nachfolgeprogramme „Erasmus+“ und „Europäisches Solidaritätskorps“ für den Förderzeitraum 2021-2027 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen der EU-Kommission nach Annahme der gesetzlichen Grundlage und nach dem in Kraft treten formell mitteilen, welche Einrichtung sie als „Nationalagentur“ bezeichnen.

In Erwartung der Annahme der gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben und im Hinblick auf Planungssicherheit für alle Beteiligten, werden die Mitgliedsstaaten gebeten, der EU-Kommission bereits eine formlose Mitteilung bezüglich der beabsichtigten Bezeichnung der für die Umsetzung des Programms zuständigen Einrichtung zukommen zu lassen.

Diese Absichtserklärung ersetzt nicht die formelle Bezeichnung, die zum gegebenen Zeitpunkt noch vorzunehmen sind.

Für die Umsetzung des Programms sind in Belgien die Gemeinschaften zuständig.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Art. 4 Ziffer 7 Gesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen + Art. 4 §
  • 1 Gesetz vom31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft [Jugend] + Art. 130 § 1 Ziffer 3 Verfassung [Unterrichtswesen]