Sitzung vom 28. November 2019

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einspruchskammer der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft befasst sich mit Einsprüchen von Personalmitgliedern gegen eine Entlassung aufgrund einer Unvereinbarkeit, gegen einen Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht, gegen eine vorzeitige Entlassung und gegen eine Disziplinarstrafe. Die einzelnen Fälle sind im Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angeführt.

Auf Vorschlag der FGÖD werden Herr Laurent Nix (effektives Mitglied) und Herr Horst Kemper (Ersatzmitglied) durch Herrn Jean Brose (effektives Mitglied) und Herrn Laurent Nix (Ersatzmitglied) ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Erlass der Regierung vom 4. Mai 2006 über die Einspruchskammer für die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft