Sitzung vom 12. Dezember 2019

Verlängerung der Geschäftsführungsverträge 2015/16-2019 für das Jahr 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BRF) und der Tourismusagentur Ostbelgien (TAO).

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Verlängerung der Geschäftsführungsverträge 2015/16-2019 für das Jahr 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BRF) sowie der Tourismusagentur Ostbelgien, TAO.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird beauftragt, dem Parlament die Vertragsverlängerungen zur Zustimmung zu unterbreiten.

2. Erläuterungen:

In ihrer Sitzung vom 29. August 2019 hat die Regierung beschlossen, alle bestehenden Geschäftsführungsverträge um ein weiteres Jahr bis Ende 2020 zu verlängern.

Die Dotationen, bzw. Zuschüsse werden um 1,25 Prozent im Vergleich zu 2019 erhöht.

Im Fachbereich Sport, Medien und Tourismus sind zwei Organisationen von dieser Verlängerung der Geschäftsführungsverträge betroffen:

  • Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BRF): GFV 2015-2019 vom 24. November 2015;

  • Tourismusagentur Ostbelgien, TAO: Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 vom 24. November 2015, abgeändert am 22. Dezember 2016 und am 4. Dezember 2017.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuschüsse für das Jahr 2020 werden im Vergleich zu 2019 um 1,25 Prozent erhöht.

Die Tourismusagentur erhält zusätzlich ab 2020 einen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro jährlich zur Gewährleistung einer „Geschäftsstelle Vennbahn“.

Unter Vorbehalt der Verabschiedung des Haushalt 2020 ergibt das für die jeweilige Einrichtung folgender Betrag für das Jahr 2020:

BRF:                 6.337.000 EUR         

TAO:                857.711 EUR

Die Bezuschussung des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BRF) erfolgt über HH 2020 - OB 40 – Pr. 15 – Zuw. 41.41. Die Bezuschussung der Tourismusagentur Ostbelgien (TAO) erfolgt über HH 2020 - OB 40 – Pr. 17 – Zuw. 33.26.

Die Zuschüsse werden zu 100% als monatliche Zwölftel im Jahr 2020 gezahlt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom … liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104, §1 und Artikel 105;
  • Geschäftsführungsvertrag vom 24. November 2015 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BRF) für die Jahre 2015-2019, so wie er abgeändert wurde;
  • Geschäftsführungsvertrag vom 24. November 2015 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tourismusagentur Ostbelgien, TAO, für die Jahre 2016-2019, so wie er abgeändert wurde.