Sitzung vom 19. Dezember 2019

Geschäftsführungsvertrag des Zentrums für Ostbelgische Geschichte V.o.G. für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Geschäftsführungsvertrag des Zentrums für Ostbelgische Geschichte V.o.G. für die Jahre 2020 bis einschließlich 2024.

Der Ministerpräsident ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

„Die Regierung fördert die [Beschäftigung mit der regionalen Geschichte] in der festen Überzeugung, dass die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte eine wichtige Zutat für die Weiterentwicklung der Identität(en) der deutschsprachigen Belgier ist, die gleichermaßen durch ein gesundes Selbstbewusstsein und eine möglichst große Offenheit geprägt sein soll. Von besonderer Bedeutung sind daher auch Forschungs- und Vermittlungsvorhaben, die die Geschichte des Gebietes der heutigen DG in einen europäischen bzw. transnationalen Kontext stellen und dabei das dialogische Erinnern über Sprach- und Landesgrenzen mit den anderen Gemeinschaften und Nachbarregionen fördern.

Aus diesem Grund wurde 2014 das ZOG gegründet. Bis einschließlich 2019 wurden jährliche Konventionen zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, vertreten durch den Ministerpräsidenten und dem Zentrum für Ostbelgische Geschichte V.o.G. (ZOG) geschlossen. Mit dem vorliegenden Geschäftsführungsvertrag wird nun die Arbeitsgrundlage des ZOG für die Jahre 2020 bis einschließlich 2024 geschaffen. Dieser Zeitraum umfasst die aktuelle Umsetzungsphase des Regionalen Entwicklungskonzepts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, in dessen Rahmen das ZOG das Projekt „Geschichte erleben“ federführend umsetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zur Durchführung der im vorliegenden Geschäftsführungsvertrag definierten Aufgaben und Leistungen erhält das ZOG im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen jährlichen Zuschuss.

Für die Vertragslaufzeit wird die Zuschusshöhe wie folgt festgelegt:

Haushaltsjahr

Zuschusshöhe

2020

166.000,00 €

2021

168.000,00 €

2022

170.000,00 €

2023

172.000,00 €

2024

175.000,00 €

 

Für die Umsetzung neuer Aufgaben und Projekte, die nicht im vorliegenden Geschäftsführungsvertrag aufgeführt sind und die gegebenenfalls im Laufe der Umsetzung des Geschäftsführungsvertrages in Angriff genommen werden können und für die gegebenenfalls zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sind, entscheidet die Regierung nach Gutachten des Begleitausschusses im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen. Diese sind Bestandteil spezifischer Abkommen zwischen der Regierung und dem ZOG und werden dem Geschäftsführungsvertrag als Anhang beigefügt.

Die jährlichen Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Organisationsbereich 20, Programm 13, Zuweisung 33.12 ausgezahlt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Die rechtliche Grundlage des vorliegenden Geschäftsführungsvertrags ist Artikel 105 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.