Sitzung vom 19. Dezember 2019

Kgl. Schützenverein Nidrum – Schützenhaus „Zum Waldfrieden“ – Erneuerung der Luftheizung: Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens des „Kgl. Schützenverein Nidrum – Schützenhaus „Zum Waldfrieden“ – Erneuerung der Luftheizung“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um die Erneuerung der Luftheizung im Schützenhaus, welche sich schon lange über ihre eigentliche Lebensdauer in Betrieb befindet.

Diese dringend notwendige Maßnahmen beinhaltet den Austausch der bestehenden Anlage, welche irreparable Risse aufweist und wodurch CO² Abgase in den Aufenthaltsraum auströmen könnten. Es besteht somit eine massive Gefährdung der Öffentlichkeit. Zudem gefährdet der Ausfall der Heizung die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur und das Wohlbefinden der Personen.

Die Anerkennung der Dringlichkeit wurde daher auf Grund von vorgenanntem beantragt.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß dem vorliegenden Antrag auf Genehmigung im Dringlichkeitsverfahren vom 3. Dezember 2019 auf 9.055,72 €.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes, liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 13 - ZW 52.12

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von privatrechtlichen Sportstätten)

Projektkosten: 9.055,72 €

Zuschuss (60%): 5.433,43 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung