Sitzung vom 9. Januar 2020

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL)“ für das Jahr 2020 sowie Regierungserlass zur Gewährung des Zuschusses für das Jahr 2020 an die VoG ASL

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der VoG ASL, Klosterstraße 3 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 236.640,57 EUR für das Jahr 2020 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung ist aktiv im Bereich der Aufklärung, der Prävention und der Beratung bei Suchtgefahren. In diesem Rahmen sollen Wege zur Lebensbewältigung und gesunder Lebensqualität ohne Drogen in verschiedenen Lebensmilieus aufgezeigt und gefördert werden. Die von der ASL abgedeckten Suchtthematiken sind Tabak, Alkohol, Drogen, Internet/ neue Medien und Medikamente. Die ASL betreutet Nutznießer aller Altersklassen und wirkt auch in den verschiedenen Settings mit.

Auf Grundlage des Konzeptes zur Gesundheitsförderung konzentriert sie sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in den Jahren 2020 bis 2024 auf folgende Schwerpunktaktivitäten, die 65 Prozent des Jahresaktionsplans ausmachen:

  • Querschnittsthema „Gesundheitskompetenz“:

    Kompetenzentwicklung im Bereich Sucht fördern, damit der Bürger im Alltagsleben für seine Gesundheit sorgen kann und in der Lage ist gesunde und mündige Entscheidungen zu treffen.

  • Thema „Suchtprävention“:

    Das Verringern übermäßigen Alkoholkonsums in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und das Reduzieren von Binge-Drinking insbesondere bei Jugendlichen.

    Die Verringerung des und Aufklärung über den Cannabis-Konsum bei Jugendlichen und Erwachsenen

    Im Gegensatz zu den Schwerpunktaktivitäten ist die Wahrnehmung der VoG ASL zu den Bedürfnissen und Anfragen der Bevölkerung von Bedeutung. Diese können sich kurzfristig beispielsweise aus Datenerhebungen oder weiteren Erkenntnissen ergeben oder verändern. Diese Themenfelder machen 35 Prozent des Aufgabenbereiches aus und dürfen von der VoG ASL individuell festgelegt werden. Diese werden dem zuständigen Fachbereich des Ministeriums im Rahmen des Jahresaktionsplans 2020 mitgeteilt.

    Sie führt die Aufgaben der Schwerpunktaktivitäten und Themenfelder anhand folgender Maßnahmen durch:

  • Maßnahmen in der Gesundheitsförderung und Prävention: Information und Beratung sowie Präventionskampagnen inkl. Öffentlichkeitsarbeit und Hilfestellungen der verschiedenen Netzwerkakteure;

  • Persönliche Betreuung und Beratung für gefährdete Bürger und Suchtabhängige;

  • Zielgruppencoaching im Umgang mit konsumierenden Jugendlichen oder Erwachsenen;

  • die Gründung und Begleitung von Selbsthilfegruppen;

  • die Bildung bzw. der Ausbau von Netzwerken in der Gesundheitsförderung;

  • Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Gremien, Beiräten auf ostbelgischer, euregionaler und föderaler Ebene im Bereich der Suchtgefahren.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die VoG ASL einen Zuschuss in Höhe von 236.640,57 EUR. Der Zuschuss für das Jahr 2020 setzt sich wie folgt zusammen.

  • Ein Betrag in Höhe von 148.616,37 EUR für die Schwerpunktaktivitäten „Gesundheitskompetenz“ und „Suchtprävention“, die im Rahmen des Konzeptes zur Gesundheitsförderung für die Jahre 2020 und 2024 festgelegt sind;

  • Ein Betrag in Höhe von 80.024,20 EUR für die Themenfelder, die von der Organisation innerhalb des Konzeptes zur Gesundheitsförderung auf Basis von Bedürfnissen und Anfragen der Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft selbst definiert werden können;

  • Hinzu kommt noch ein Betrag in Höhe von 8.000,00 EUR als Ko-Finanzierung der Overhead-Kosten des Interreg-Projekts zur „subjektiven Beurteilung des schädlichen Gebrauchs des Konsums von Schlafmitteln in Kontrast mit objektiven Begebenheiten“ in Zusammenarbeit mit dem Projektträger euPrevent SNA.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                    2020

Finanzstelle:                       50.16

Finanzposition:                  33.00

Zuschuss:                         236.640,57

 

Im Rahmen des Haushaltes 2020 wird für die VoG ASL auf dem Haushaltsartikel OB 50, Programm 16, Zuweisung 33.00 ein Zuschuss in Höhe von 236.640,57 EUR vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Dezember 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.

  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG ASL für das Jahr 2020.