Sitzung vom 9. Januar 2020

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe für das Jahr 2020sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2020 für die VoG Familienhilfe

Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der VoG Familienhilfe einen Zuschuss in Höhe von 3.200.726,75 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

Erläuterungen:

Seit dem 13. Dezember 2018 findet das Dekret über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege Anwendung. Laut Artikel 52 und 53 dieses Dekretes bewilligt die Regierung ein jährliches Stundenpaket für Dienstleister der Familien- und Seniorenhilfe.

Da die VoG Familienhilfe vor Inkrafttreten des Dekrets vom 13. Dezember 2018 in Anwendung des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe anerkannt war, gilt der Dienst in Anwendung der Übergangsbestimmungen des Dekrets vom 13. Dezember 2018 als vorläufig anerkannt und kann innerhalb einer Frist von 4 Jahren nach Inkrafttreten dieses Dekretes einen Antrag auf Anerkennung bzw. Genehmigung einreichen.

Der Vertrag regelt die im Rahmen des Dekretes zu erfüllenden Aufgaben des Dienstes und die dementsprechenden Qualitätskriterien. Dieser Vertrag definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Die VoG Familienhilfe bietet Familien- und Seniorenhilfe, Krankenwache, Betreuung kranker Kinder, Hilfe bei Mehrlingsgeburten, soziale hauswirtschaftliche Hilfen, sowie die Tagesbetreuung im Seniorendorfhaus Schönberg an.

Die VoG Familienhilfe muss für jeden Senior mit Unterstützungsbedarf, der Familien- und Seniorenhilfe in Anspruch nimmt, eine Beratungsbescheinigung sowie einen Unterstützungsplan laut Artikel 7 und Artikel 15 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vorlegen können.

Liegt die Beratungsbescheinigung beziehungsweise der Unterstützungsplan eines Seniors mit Unterstützungsbedarf, die die eigentliche Familien- und Seniorenhilfe in Anspruch nimmt, nicht vor, fordert die VoG Familienhilfe die Person auf, diesen in der DSL erstellen zu lassen.

Seit dem 1. Juli 2014 leistet die VoG Familienhilfe weitere Dienstleistungsstunden im Rahmen des regionalen Projektes „Beschäftigung von Jugendlichen im nichtkommerziellen Sektor“. Die entsprechenden Personalkosten für 6 VZÄ Familien- und Seniorenhelfer werden ab dem 1. Januar 2016 von der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen.

Zuschuss 2020

Laut Vertrag 2020 wird der VoG Familienhilfe ein Zuschuss in Höhe von 3.200.726,75 EUR für das Jahr 2020 gewährt.

Der Zuschuss basiert auf vier verschiedenen Stundensätzen pro Berufskategorie gemäß der Anlage 1 des vorliegenden Vertrages. Die Stundensätze setzen sich wie folgt zusammen: Basissatz, Zusatz für das Dienstalter und Zusatz für außergewöhnliche Stunden (Wochenenden und Abendstunden).

Für das Jahr 2020 wurde für die Berechnung des Zuschusses eine Erhöhung von 1,25 % auf den Basissatz, den Zusatz Dienstalter, den Zusatz außergewöhnlichen Stunden und auf die Umrahmungskosten 2019 berechnet. Darüber hinaus beinhaltet der Gesamtzuschuss 2020 nunmehr auch den Zuschuss für die Hilfe bei Mehrlingsgeburten in Höhe von 113.527,86 EUR, da der VoG Familienhilfe bereits vorab ein Stundenpaket gewährt wurde. 

Insgesamt werden bezuschusst:

  • 91.000 Dienstleistungsstunden bei Personen und Senioren mit Unterstützungsbedarf, davon sind 69.300 Familien- und Seniorenhilfe, 600 Betreuung kranker Kinder, 3600 Hilfe bei Mehrlingsgeburten, 10.000 Krankenwache und 7.500 soziale hauswirtschaftliche Hilfen.

  • 1.230 Stunden für Weiterbildung, berechnet auf die Anzahl aktiver Personalmitglieder zum 30. Juni 2019. Pro Personalmitglied der Familien- und Seniorenhilfe werden 15 Stunden pro Jahr berechnet.

  • 2.238 Stunden für die Koordination, berechnet auf Basis von 2,5 % der geleisteten Stunden beim Nutznießer.

Die Umrahmungskosten (Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozial-assistenten und die Direktion sowie ein Pauschalzuschuss für Koordination) werden mit einem zusätzlichen maximalen Pauschalzuschuss in Höhe von 396.995,51 EUR, auf Basis der Berechnung gemäß der Anlage 2 des vorliegenden Vertrages, festgelegt.

Die Tagesbetreuung der Familienhilfe, das Seniorendorfhaus Schönberg, wird mit einem maximalen Pauschalzuschuss in Höhe von 39.960,00 EUR bezuschusst.

Finanzielle Auswirkungen:

Die VoG Familienhilfe erhält einen Betrag in Höhe von 3.200.726,75 Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2019, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.00.

Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist erforderlich.

Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Dekret vom 12. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.
  • Vertrag für das Jahr 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe.