Sitzung vom 9. Januar 2020

Genehmigung des Lastenhefts zur Ausschreibung einer Projektbegleitung im Kontext der Reformierung der Raumordnungsgesetzgebung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Ausschreibung einer Projektbegleitung im Kontext der Reformierung der Raumordnungsgesetzgebung.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Nach Übernahme der Ausübung der Zuständigkeit im Bereich Raumordnung von der Wallonischen Region durch die Deutschsprachige Gemeinschaft ist es erforderlich, den übernommenen gesetzlichen Rahmen (hauptsächlich in Form des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung) auf den Maßstab und den Bedarf in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzupassen.

Bei der Ausschreibung handelt es sich um einen ausdrücklich im regionalen Entwicklungskonzept REK ausgewiesenen Arbeitsschritt zur Gestaltung der Raumordnung, der eine professionelle Projektbegleitung fordert. In Anbetracht des zu erwartenden Arbeitsaufwands erscheint es folgerichtig, den Auftrag extern zu vergeben, der durch die eigene Verwaltung nicht erbracht werden kann. Diese ist mit der Bewältigung des Alltagsgeschäfts ausgelastet und muss den Gemeinden und Bürgern zur Verfügung stehen. Besonders bringt die Externalisierung aber auch den Vorteil mit, einen unvoreingenommenen Blick und das Wissen um alternative Herangehensweisen nutzen zu können.

Auch im Hinblick auf die Kommunikation erscheint es sinnvoll, das Projekt durch einen „Außenstehenden“ begleiten bzw. entwickeln zu lassen, da so ein hohes Maß an Neutralität garantiert werden kann.

In einer Kurzdarstellung ergibt sich für Los 1 - Leitbild und Kommunikation:

Ausgehend vom regionalen Entwicklungskonzept und einer räumlichen Analyse, die durch den Reformbegleiter erarbeitet werden muss, geht es im Vorfeld darum, für die Deutschsprachige Gemeinschaft eine Vision bzw. ein raumordnerisches Leitbild auf- und kartographisch darzustellen. Hierin soll auch beschrieben werden, wie sich die Raumordnung darstellen soll in Bezug auf den hierarchischen Aufbau des Planungssystems, die erforderlichen Instrumente der Raumplanung, die Prozeduren zur Erteilung einer Baugenehmigung, etc..

Die Einbeziehung von Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen und eine Stakeholderbefragung sind eine der Grundanforderungen, wie auch der Entwurf eines Verwaltungsmodells, das die Umsetzbarkeit der Vorgaben gewährleistet und ein klares Verhältnis zwischen den gemeinschaftlichen und Gemeindebehörden schafft.

Die Kommunikation zu den Behörden sowie die Vorbereitung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gehören ebenso zum zu erbringenden Leistungsumfang.

Die Kurzdarstellung für Los 2 - Juristische Betreuung und Dekreterarbeitung:

Ziel ist es, zum Ende dieser Legislaturperiode (Ende 2023/Anfang 2024) ein reformiertes Dekret zum Bereich der Raumordnung und des Städtebaus verabschiedet zu haben. Deswegen geht es darum, den formal-gesetzgeberischen Prozess mit zu begleiten und die entsprechenden Textbausteine bzw. einen Dekretentwurf zu erarbeiten.

Bei getrennten Anbietern ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer von Los 1 verpflichtend, da die erarbeiteten Modelle immer auf ihre prinzipielle Machbarkeit im juristischen nationalen und europäischen Kontext zu überprüfen sind, sodass nur realistisch umsetzbare Modelle zur Diskussion gestellt werden.

Wegen des hohen qualitativen Anspruchs wird in den Zuschlagskriterien der Preis den Referenzen und der Vorstellung der Herangehensweise gleichgesetzt. Lediglich vom finanziell günstigsten Angebot auszugehen wäre wenig hilfreich, wenn so erfahrene Büros mit methodisch Herangehensweise ausgeschlossen würden.

In der qualitativen Auswahl wird besonders Wert darauf gelegt, dass ein interdisziplinäres Team zur Verfügung steht, dem eine gewisse Personalbeständigkeit unterstellt werden kann. Deswegen wurde unter anderem auch ein Kriterium zur Personalfluktuation eingefügt.

Wegen des hohen Kommunikationsbedarfs und der Kenntnis im Bereich der Fachtermini ist in allen Fällen eine sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache Pflicht

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft, die über die aus der Auftragsvergabe sich ergebenden Summen hinausgehen.

Im Haushalt wurde unter dem OB 50 im Programm 22 unter Posten 12.11 eine Summe eingetragen, die unter anderem zur Begleichung der im ersten Jahr der Auftragsvergabe eingereichten Rechnungen vorgesehen ist.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 3. Dezember 2019 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016)

  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013)

  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017)

  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)