Sitzung vom 9. Januar 2020

Billigung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die Delegation der Anerkennung von Berufsausbildungen an den Geschäftsführenden Direktor des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung billigt die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Regierung billigt die Delegation der Anerkennung von Berufsausbildungen an den Geschäftsführenden Direktor.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht in Artikel 11 vor, dass sich der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung gibt, die insbesondere folgende Aspekte regelt:

  • die Häufigkeit der Sitzungen des Verwaltungsrates;

  • die Regeln bezüglich der Einberufung des Verwaltungsrates und bezüglich der Eintragung der Punkte in die Tagesordnung;

  • die Regeln bezüglich des Vorsitzes der Verwaltungsratssitzungen;

  • die Regeln zur Übertragung von Befugnissen an Verwaltungsrats- oder Personalmitglieder.

Artikel 13 des Dekrets sieht vor, dass der Geschäftsführende Direktor des Arbeitsamtes die Beschlüsse des Verwaltungsrates ausführt und die tägliche Geschäftsführung, deren Regeln der Verwaltungsrat festlegt, ausübt.

Die Geschäftsordnung ist ein wichtiges Instrument, da in ihr festgelegt wird, was im Verwaltungsrat des Arbeitsamtes entschieden wird und welche Befugnisse an den geschäftsführenden Direktor oder an bestimmte Personalmitglieder des Arbeitsamtes delegiert werden. Die Geschäftsordnung wurde in 2014 grundlegend überarbeitet und zuletzt in 2016 angepasst.

Eine erneute Anpassung der Geschäftsordnung wurde nun erforderlich, da das Arbeitsamt seit dem 1. Januar 2018 bzw. seit dem 1. Januar 2019 aufgrund der nachfolgenden Dekrete und Erlasse neue Zuständigkeiten ausübt:

  1. Dekret vom 23. Januar 2017 zur Vereinfachung des Systems der lokalen Beschäftigungsagenturen

  2. Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung

  3. Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung

  4. Erlass vom 13. Dezember 2018 über Berufsausbildungen für Arbeitsuchende

Durch diese Dekrete und Erlasse ist das Arbeitsamt unter anderem zuständig geworden für die Ausstellung der AktiF und AktiF PLUS Bescheinigungen, die Ausstellung und Unterzeichnung von LBA-Arbeitsverträgen, die Zulassung von Arbeitsuchende zu Berufsausbildungen, den Abschluss von Berufsausbildungsverträgen und die Anerkennung von Berufsausbildungen.

Die Delegation der Anerkennung der Berufsausbildungen an den Geschäftsführenden Direktor hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2019 vorgenommen. In derselben Sitzung erhielt der Geschäftsführende Direktor die Berechtigung des Verwaltungsrates, alle erforderlichen Vollmachten zur Ausübung dieser Zuständigkeit an den Fachbereichsleiter „Qualifizierung“ zu erteilen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Geschäftsordnung anzupassen.

In seiner Sitzung vom 19. November 2019 hat der Verwaltungsrat des Arbeitsamtes die Geschäftsordnung in der angepassten Version gutgeheißen. Artikel 11 und 13 des Schaffungsdekretes des Arbeitsamtes sehen vor, dass Beschlüsse des Verwaltungsrates bezüglich der Geschäftsordnung und der Regeln zur täglichen Geschäftsführung der Regierung zur Billigung vorgelegt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes;

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.