Sitzung vom 23. Januar 2020

Dekretvorentwurf zur Abänderung des Sportdekrets vom 19. April 2004

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter Lesung den Dekretvorentwurf zur Abänderung des Sportdekrets vom 19. April 2004.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Staatsrates zu beantragen.

Der Minister für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 14. November 2019 hat die Regierung in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Abänderung des Sportdekrets vom 19. April 2004 verabschiedet und beschlossen, das Gutachten des Sportrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie das Gutachten der Datenschutzbehörde zu beantragen.

Am 10. Dezember 2019 hat der Sportrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Regierung ein Gutachten zukommen lassen. Den Anmerkungen des Sportrates wurde im vorliegen Dekretvorentwuf Rechnung getragen. Das Gutachten der Datenschutzbehörde liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Das Gutachten kann nachgereicht werden.

Laut Artikel 22 §2 müssen C-Kader, B-Kader und A-Kader Athleten  einen Verhaltenskodex unterzeichnen, um sicherzustellen, dass ihr  Verhalten allgemein gültigen ethischen Grundsätzen im Sport entspricht, dieser Verhaltenskodex ist von der Sportkommission in seiner Sitzung vom 16. Januar 2020 ausgearbeitet worden und liegt der vorliegenden Akte in der Anlage vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Mit diesem Dekretentwurf wird die Finanzierung der neuen Dachorganisation für den Sport gesetzlich gesichert und einige Zuschussbedingungen für die Sportorganisationen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angepasst. Die entsprechenden Maßnahmen wurden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2019 für den Haushalt 2020 bereits getroffen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Sportrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 10. Dezember 2019

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft;
  • Sportdekret vom 19. April 2004.