Sitzung vom 23. Januar 2020

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Marienheim“ für das Jahr 2020 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2020 an das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Marienheim“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn-und Pflegezentrum für Senioren „Marienheim“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt dem Wohn-und Pflegezentrum für Senioren „Marienheim“ einen Zuschuss in Höhe von 4.492.155,10 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Grundlagendekret über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege wurde am 13. Dezember 2018 verabschiedet. Das Dekret beschreibt die Angebote, regelt die Genehmigungen und Anerkennungen sowie die Finanzierung der einzelnen Angebote und Träger.

Aktuell erfüllen die Wohn- und Pflegezentren noch nicht die anvisierten Vorgaben zum Betreuungsschlüssel von 82 % erhöhter und 13 % geringer Unterstützungskategorie. Hierzu wird deshalb eine Übergangsphase von 10 Jahren im Dekret definiert. Für die Kurzaufenthalte, mit der Zielvorgabe 5 % der Gesamtkapazität des Wohn- und Pflegezentrums, wurden 4 Jahre Übergangszeit vorgesehen.

Für das Jahr 2020 ist ein weiterer 1-Jahres-Vertrag vorgesehen. Mit den Jahresverträgen sollen Erfahrungen gesammelt werden bevor Geschäftsführungsverträge mit den Einrichtungen abgeschlossen werden. 2020 ist ein weiteres Übergangsjahr, in dem die Weichen gestellt werden, die obengenannten Prozentsätze zu erreichen und gleichzeitig die Finanzierung aller Wohn- und Pflegezentren zu harmonisieren. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sollen am Ende der Übergangsperiode eine gleiche Finanzierung für eine gleiche Leistung erhalten. Die Finanzierungsregeln des LIKIV, die bis zum 31.12.2018 angewendet wurden, haben dazu geführt, dass die einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedliche Tagespauschalen erhalten haben.

Der Personalkader wird bis zur Verabschiedung eines Ausführungserlasses weiterhin auf Grundlage der LIKIV-Normen definiert. Diese befinden sich in folgenden Rechtstexten:

  • Arrêté royal du 21 septembre 2004 fixant les normes pour l’agrément spécial comme maison de repos et de soins, comme centre de jour ou comme centre pour lésions cérébrales acquises ;

  • Arrêté ministériel du 6 novembre 2003 fixant le montant et les conditions d’octroi de l’intervention visée à l’article 37, §12 de la loi relative à l’assurance obligatoire soins de santé et indemnités, coordonnées le 14 juillet 1994 dans les maisons de repos et de soins et dans les maisons de repos pour personnes âgées.

Zuschuss 2020 für das Wohn- und Pflegezentrum „Marienheim“ inklusive Kurzaufenthalte:

Das Marienheim bietet laut Dekret folgende Dienstleistungen an:

  • Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren;

  • Kurzaufenthalte;

  • Tagespflege;

  • Tagesbetreuung;

  • Betreutes Wohnen.

Das Marienheim zählt insgesamt 149 anerkannte Plätze.

Das Marienheim erhält im Jahr 2020 für das Wohn- und Pflegezentrum, das Angebot der Kurzaufenthalte einbegriffen, einen globalen Zuschuss von 4.429.655,10 €.

Der maximale Zuschussbetrag für die Angebote des Wohn- und Pflegezentrums Marienheim und der Kurzaufenthalte setzt sich wie folgt zusammen:

 

Mobilitätshilfen

12.352,10 €

Personalbezogener Zuschuss

203.728,00 €

 

Bewohnerbezogener Zuschuss

4.213.575,00 €

Total

4.429.655,10 €

 

Die Pauschale für Mobilitätshilfen pro Platz ist im Jahr 2020 auf 82,90 EUR festgelegt.

Die Pauschale für die Finanzierung der Plätze für Bewohner mit zugewiesener erhöhter Unterstützungskategorie ist auf 78,75€ festgelegt.

Die Pauschale für die Finanzierung der Plätze für Bewohner mit zugewiesener geringer Unterstützungskategorie ist auf 72€ festgelegt.

Die Pauschale für die Finanzierung der Kurzaufenthalte ist auf 75 € festgelegt.

Der Zuschuss deckt sowohl den bewohnerbezogenen Zuschuss als auch den personalbezogenen Zuschuss für das Jahr 2020 ab.

Aufteilung der Unterstützungskapazität (149 Plätze):

Für das Jahr 2020 ist folgende Aufteilung der Unterstützungskategorie vorgesehen:

114 Plätze für erhöhte Unterstützungskategorie;

30 Plätze für geringe Unterstützungskategorie;

5 Plätze für Kurzaufenthalte.

Die Erhöhung der Plätze für die erhöhte Unterstützungskategorie erklärt sich durch die Notwendigkeit die Vorgabe von 82 %, 13 % und 5 % des Dekretes bis 2028 zu erreichen.

In 2019 wird das WPZS Marienheim höchstwahrscheinlich laut der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Hochrechnung leicht die Anwesenheitstage der erhöhten Unterstützungskategorie überschreiten, die der geringen Unterstützungskategorie und der Kurzaufenthalte unterschreiten. Eine Anpassung der Unterstützungskategorien scheint daher notwendig.

Anzahl Anwesenheitstage:

Für das Marienheim werden folgende Anwesenheitstage pro Unterstützungskapazität festgelegt:

41.724 Anwesenheitstage für erhöhte Unterstützungskategorie (114 Plätze x 366 Tage);

10.980 Anwesenheitstage für geringe Unterstützungskategorie (30 Plätze x 366 Tage);

1.830   Anwesenheitstage für Kurzaufenthalte (5 Plätze x 366 Tage).

Diese Veränderung der Unterstützungskapazität des WPZS Marienheim führt dazu, dass sich die Vorgaben für das vorhandene Personal wie folgt erhöht :

 

 

2019

2020

Differenz

Krankenpfleger

20,33VZÄ

21,65 VZÄ

+1,32 VZÄ

Pflegehelfer

23,48 VZÄ

24,19 VZÄ

+0.71VZÄ

Paramediziner

4,77 VZÄ

4,93 VZÄ

+0,16VZÄ

 

Diese zusätzlichen Personalmitglieder müssen in 2020 eingestellt werden.

Sollten im Laufe des Jahres 2020 Personalmitglieder einer der vorgenannten drei Qualifikationen ausfallen, sollen diese bevorzugt durch die gleiche Qualifikation ersetzt werden.

Sollte ein nachgewiesener Arbeitskräftemangel für die festgelegte Norm 2020 und Qualifikation (über die Abweichung hinaus) bestehen, kann der Minister auf Grundlage eines Gutachtens des Begleitausschusses weitere Abweichungen genehmigen im Rahmen der vom LIKIV vorgesehenen Verschiebungen der Qualifikationen.

Zuschuss 2020 für die Tagespflege:

Das Marienheim bietet 5 Plätze in der Tagespflege an.

Die Tagespflege ist mindestens 50 Wochen im Jahr an 5 Tagen die Woche geöffnet.

Anwesenheitstage der Tagespflege:

Für das Marienheim werden 1.250 Anwesenheitstage für die Tagespflege festgelegt.

Die Begleitpauschale für die Tagespflege ist auf 42 € festgelegt

Das Marienheim erhält für die Tagespflege einen Pauschalzuschuss von 52.500,00 (1.250 x 42 €).

Erreicht das Marienheim weniger als die 100 % Auslastung der Anwesenheitstage, wird für jeden fehlenden Anwesenheitstag die entsprechende Begleitpauschale zurückgefordert. Dieser Betrag wird nach schriftlicher Mitteilung durch den Fachbereich in 2021 zurückgefordert beziehungsweise mit dem Zuschuss des Kalenderjahres 2021 verrechnet.

Zuschuss 2020 für die Tagesbetreuung:

Das Marienheim bietet 2 Plätze in der Tagesbetreuung an.

Die Tagesbetreuung ist mindestens 50 Wochen im Jahr an 5 Tagen die Woche geöffnet.

Anwesenheitstage für die Tagesbetreuung:

Für das Marienheim werden 500 Anwesenheitstage für 2020 für die Tagesbetreuung festgelegt.

Die Begleitpauschale für die Tagesbetreuung ist auf 20 € festgelegt.

Das Marienheim erhält für die Tagesbetreuung einen Pauschalzuschuss von 10.000 €. (500 x 20 €).

Erreicht das Marienheim weniger als die 100 % Auslastung der Anwesenheitstage, wird für jeden fehlenden Anwesenheitstag die entsprechende Begleitpauschale zurückgefordert. Dieser Betrag wird nach schriftlicher Mitteilung durch den Fachbereich zurückgefordert beziehungsweise mit dem Zuschuss des Kalenderjahres 2021 verrechnet.

Übersicht des Zuschusses für alle Angebote im Jahr 2020:

Das Marienheim erhält für das Jahr 2020 einen maximalen Pauschalzuschuss in Höhe von 4.492.155,10€.

Die Auszahlung des Betrages erfolgt gemäß folgender Modalitäten:

Der maximale Pauschalzuschuss von 4.492.155,10 € wird nach Unterzeichnung vorliegenden Vertrages durch die Regierung in monatlichen Vorschüssen an das Marienheim ausgezahlt.

Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 374.346,00 € für die Monate Januar bis November und auf 374.349,10 € für den Monat Dezember 2020.

Die Beträge werden auf das Konto BE28 3401 4317 0220 des Marienheims, Spitalstraße 60 in 4730 Raeren überwiesen.

Der maximale Zuschussbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

Für das Wohn- und Pflegezentrum:

Globaler Zuschuss von 4.417.303,00€

Mobilitätshilfen: 12.352,10 €

Für die Tagespflege: 52.500 €

Für die Tagesbetreuung: 10.000 €.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der insgesamte Zuschuss für das WPZS Marienheim steigt in 2020 steigt aufgrund folgender Elemente :

  • die Einführung der dekretal vorgesehenen drei Tagespauschalen;

  • das Ziel der Angleichung der Pauschalen aller Einrichtungen bis 2028;

  • die Erhöhung der Plätze für Bewohner mit erhöhter Unterstützungskategorie.

Das Marienheim erhält einen Betrag in Höhe von 4.492.155,10 €. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2020, OB 50, Programm 17, Zuweisung 33.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Januar 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.