Arbeitserlaubnis für Saisonarbeiter

Eine Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonarbeit wird erteilt, wenn:

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  1. der Saisonarbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber für saisonabhängige Aktivitäten im Landwirtschafts- oder im Hotel-, Restaurant- und Cateringsektor abschließt;
  2. die Gesamtdauer der Beschäftigungszeiträume des Saisonarbeitnehmers höchstens fünf Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten beträgt.

Wie stelle ich den Antrag?

Für eine Beschäftigung von saisonabhängigen Aktivitäten für maximal 3 Monate muss eine Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragt werden. Die benötigten Unterlagen sind beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhältlich und stehen ebenfalls als Download zur Verfügung.

Für eine Beschäftigung von mehr als 3 Monaten muss eine kombinierte Erlaubnis beantragt werden. Den Antrag können Sie über die digitale Plattform einreichen. Diese erreichen Sie über die weiterführenden Links.