Jugendgerichtsdienst (JGD)

Der Jugendgerichtsdienst, kurz JGD, besteht seit dem Jahre 1988. In diesem Jahr beschloss die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen eigenen Dienst zu schaffen, der ausschließlich im Auftrag der Justizbehörden Kinder und Jugendliche im Alter von 0 – 18 Jahren und deren Familien unterstützt,

  • wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet ist,
  • wenn die Kinder und Jugendlichen gegen das Gesetz verstoßen haben.

Oberstes Ziel ist der Schutz und die bestmögliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen nach Möglichkeit innerhalb ihrer Ursprungsfamilie.

Staatsanwaltschaft und Jugendgericht beauftragen den JGD u.a. im Fall von

  • Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
  • seelischer und körperlicher Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen
  • seelischer und körperlicher Misshandlung von Kindern und Jugendlichen
  • sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
  • Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind

Im Jugendgerichtsdienst ist ein Team von Sozialassistenten/innen beschäftigt. Die Mitarbeiter des Dienstes nehmen Kontakt mit den Familien auf, sobald sie von den Justizbehörden damit beauftragt werden. Ansprechpartner für Eltern, Kinder und Jugendliche, die von sich aus Hilfe suchen, ist der Jugendhilfedienst.

Weitere direkte Ansprechpartner sind  beispielsweise Kaleido im schulischen Bereich, das BTZ im therapeutischen Bereich usw.