Raucherentwöhnung: Welche Unterlagen muss ich für eine Erstattung einreichen?

Seit dem 1. Januar 2019 übernehmen die Krankenkassen keine Kosten mehr für eine Sitzung in der Raucherentwöhnung. Bis ein neues Angebot besteht, erstattet das Ministerium die Kosten anteilig zurück. Wenn Sie als Patient in der Deutschsprachigen Gemeinschaft leben, stellen Sie Ihren Antrag in der Übergangszeit beim Ministerium.

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Für einen Antrag auf Rückerstattung müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Bescheinigung für die Rückerstattung der Behandlungskosten für die Raucherentwöhnung des Patienten, ausgefüllt und unterschrieben durch den behandelnden Arzt und den Antragsteller
  • Original-Behandlungsbescheinigung des Arztes mit der Angabe des gezahlten Honorars

Falls der Arzt in einem Termin mehrere Leistungen ausübt, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • eine Kopie der Original-Behandlungsbescheinigung des Arztes
  • eine Quittung der Krankenkasse, die die Rückerstattung seitens der Krankenkasse auflistet

Bei kumulierten Leistungen reicht der Patient normalerweise die Original-Behandlungsbescheinigung bei den Krankenkassen ein.

Sie sind schwanger? Dann müssen Sie eine Schwangerschaftsbescheinigung durch den behandelnden Gynäkologen einreichen.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Das Ministerium übernimmt die Behandlungskosten folgendermaßen:

1. Sitzung: 30 EUR

2. Sitzung bis 8. Sitzung: 20 EUR

Schwangere Frauen erhalten für die erste bis achte Sitzung eine Rückerstattung von jeweils 30 EUR.