Sicherheitsbescheid

Die Sicherheit des Gastes ist uns allen das wichtigste Anliegen. Deshalb ist der Sicherheitsbescheid die Grundlage jeder Anerkennung und Einstufung einer touristischen Unterkunft. Für Hotelbetriebe ist dieser Bescheid schon lange Pflicht, für Betreiber von Ferienwohnungen, Gästezimmer und B&Bs ab dem 1. Januar 2015, dem Ende der Übergangsfrist.

Beschilderung Feuerlöscher und Notausgang

Vorgehen

Der Bescheid ist gültig für fünf Jahre. Beantragt wird er bei der Gemeinde, in der sich die Unterkunft befindet. Ein von der Gemeinde bestellter Gefahrenverhütungsexperte, z.B. der Feuerwehrkommandant, überprüft vor Ort die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Der Experte erstellt im Anschluss ein Gutachten, auf dessen Grundlage der Bürgermeister den Bescheid ausstellt.

Die wesentlichen Arbeiten müssen also abgeschlossen sein, BEVOR der Bescheid beantragt wird. Bitte halten Sie bei der Kontrolle eine detaillierte Ortsbeschreibung (etwa Baupläne) und Wartungsbescheide für alle Elektro-, Heizung- und Gasanlagen bereit.
Vermieter und Hoteliers beantragen den Sicherheitsbescheid per Einschreiben beim Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde. Bitte stellen Sie dem Ministerium eine Kopie des Sicherheitsbescheides zu. Die Kosten für den Sicherheitsbescheid variieren je nach Gemeinde, ebenso die Bearbeitungsdauer.