Erwerbsprämie: Definition und Bedingungen

Was ist die Erwerbsprämie überhaupt?

Bei der Erwerbsprämie handelt es sich um eine finanzielle Hilfe in Form eines Pauschalbetrags in Höhe von 745 EUR, den Sie bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten können. Und zwar für eine Wohnung – die bereits existiert oder neu ist – des öffentlichen Sektors und die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt.

Das kann ein Haus sein, das beispielsweise die Deutschsprachigen Gemeinschaft, eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft, eine Gemeinde, eine interkommunale Einrichtung, die SNCB, die Post oder ein ÖSHZ verkauft.

Wie sehen die Bedingungen aus?

Um von der Erwerbsprämie profitieren zu können,

  • müssen Sie mindestens 18 Jahre alt oder ein emanzipierter Minderjähriger sein.
  • dürfen Sie weder Eigentümer oder Nutznießer der Gesamtheit einer anderen Wohnung sein. Dies gilt auch für Ihren Lebensgefährten bzw. Ehepartner oder andere Miteigentümer der gekauften Wohnung. Dieser Fall darf während 2 Jahren, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, nicht eintreten - außer bei einer nicht verbesserungsfähigen oder unbewohnbaren Wohnung.

Wie hoch darf das Einkommen maximal sein?

  • Berücksichtigen Sie den Haushalt, ob alleinstehend, verheiratet oder nicht, der die Wohnung bewohnen wird, oder die Gesamtheit der volljährigen Miteigentümer.
  • Berücksichtigen Sie das global steuerpflichtige Einkommen, das Sie 2018 erhalten haben, wenn Sie Ihren Antrag 2020 einreichen werden.
  • Von diesem Gesamtbetrag ziehen Sie 2.700 EUR ab
    • pro unterhaltsberechtigtes Kind
    • pro noch ungeborenes Kind
    • pro Person mit Beeinträchtigung
  • Nach Abzug sollte der Betrag unter oder gleich sein zu:
    • 45.100 EUR für eine alleinstehende Person
    • 54.500 EUR für ein Paar
    • 54.500 EUR für die Gesamtheit der volljährigen Miteigentümer.

Wie sehen die technischen Bedingungen aus?

Es gibt Bedingungen zur Fläche und Anzahl Räume. Zusätzlich muss ein beauftragter Beamte die Wohnung als gesundheitlich zuträglich anerkennen.

Wenn das nicht möglich ist, kann Ihnen die Prämie trotzdem gewährt werden. Bedingung ist, dass der Antragsteller innerhalb von 2 Jahren ab Unterzeichnung des Kaufvertrages die Arbeiten durchführen lässt, die nötig sind, damit die Wohnung als gesundheitlich zuträglich gilt.

Wozu verpflichten Sie sich als Kreditnehmer?

Sie verpflichten sich während 10 Jahren:

  • die Wohnung als Hauptwohnsitz zu nutzen
  • die Wohnung, teils oder ganz, weder zu veräußern, noch zu vermieten
  • im Falle eines Umbaus die vorgesehen technischen Bedingungen zu respektieren
  • keine beruflichen Tätigkeiten außerhalb der ursprünglich dafür vorgesehenen Räume auszuüben
  • die Kontrollbesuche des beauftragten Beamten zu akzeptieren