Sitzung vom 22. Oktober 2015

Arbeitsordnung für die Personalmitglieder der DGG „Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Punkt 17 :

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt in erster Lesung die Arbeitsordnung der Personalmitglieder der DGG „Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Kenntnis.

Die Regierung beschließt, die Arbeitsordnung dem Sektorenausschuss XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks Verhandlung vorzulegen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Ausführung des Gesetzes vom 8. April 1965 zur Einführung der Arbeitsordnung wird eine Arbeitsordnung für die Personalmitglieder der DGG „Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt.

Der Personaldienst der DGG hatte im Vorfeld die bereits verabschiedete Arbeitsordnung des Ministeriums und des Zentrums für Förderpädagogik bzgl. Unterhaltspersonal als Vorlage benutzt, um zu vermeiden, dass die vorliegende Arbeitsordnung in der Struktur keineswegs von der Arbeitsordnung des Ministeriums abweicht.

So werden die Pflichten und Unvereinbarkeiten der Personalmitglieder sowie Disziplinarstrafen, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Regeln bei Krankheit und Unfall und der Verbot der sexuellen oder moralischen Belästigung und der Gewalt am Arbeitsplatz festgelegt.

Jedoch wird in der Arbeitsordnung auf Besonderheiten der DGG eingegangen. So sind die Arbeitszeiten, die Regelung der Urlaubstage und die Arbeitsvertragsbedingungen auf die Bedürfnisse der DGG abgestimmt und weichen daher in einigen Punkten von der im Ministerium angewandten Regelung ab.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Keine.

5. Rechtsgrundlage:

Das Gesetz vom 8. April 1965 zur Einführung der Arbeitsordnungen.