Sitzung vom 22. Oktober 2015

Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen

Punkt 18 :

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen.

Die Regierung beschließt den Vorentwurf dem Sektorenausschuss XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie dem Unterausschuss für Lokal- und Provinzialbehörden zwecks Verhandlung vorzulegen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Durch das Dekret vom 26. Juni 2006 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2006 wurde das Dienstrecht im Unterrichtswesen reformiert und es erfolgte eine weitestgehende inhaltliche Vereinheitlichung der verschiedenen Dienstrechte, die vorsehen, dass das Muster der Beurteilung- bzw. Bewertungsberichte der Personalmitglieder von der Regierung festgelegt wird. Daher gibt es ein und dasselbe Muster für die zeitweiligen und definitiven Personalmitglieder für das gesamte Unterrichtswesen und dies unabhängig vom Träger.

Der Beurteilung- bzw. Bewertungsbericht macht Angaben zum ausgeübten Amt, zu den Fähigkeiten und Leistungen sowie zum Einsatz des Personalmitglieds für die Unterrichtseinrichtung. Es wird geprüft, inwieweit das Personalmitglied den vorgeschriebenen Auftrag bzw. die auferlegten Pflichten erfüllt. Der Bericht schließt mit dem Vermerk „sehr gut“, dem Vermerk „gut“, dem Vermerk „ausreichend“, dem Vermerk „mangelhaft“ oder dem Vermerk „ungenügend“.

Durch die Verabschiedung des Dekrets vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und durch die Verabschiedung des Dekrets vom 29. Juni 2015 über Maßnahmen im Unterrichtswesen, das die Aufträge an die Personalmitglieder des Zentrums festlegt, ist es erforderlich, dass die Regierung die Beurteilungsberichte für die Personalmitglieder des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen festlegt.
Ebenfalls werden die Berichte für den durch dasselbe Dekret vom 29. Juni 2015 geschaffenen Förderpädagogen festgelegt, sowie die Berichte für den Lehrer-Mediothekar, den Mediothekar, den Mediothekarassistenten und den Dozenten der Hochschule.

Der vorliegende Vorentwurf eines Erlasses fügt die Anhänge 11-22 in den Erlass vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen ein.

Die Anhänge sind wie folgt festgelegt:

  1. Anhang 12 gilt für den Lehrer-Mediothekar.
  2. Anhang 13 gilt für den Dozenten an der Hochschule.
  3. Anhang 14 gilt für den Mediothekar.
  4. Anhang 15 gilt für den Mediothekarassistenten.
  5. Anhang 16 gilt für den Referenten.
  6. Anhang 17 gilt für den Sachbearbeiter.
  7. Anhang 18 gilt für den psycho-pädagogischen Assistenten, pädagogischen Berater und Psychologen.
  8. Anhang 19 gilt für den Sozialassistenten.
  9. Anhang 20 gilt für den Krankenpfleger.
  10. Anhang 21 gilt für den Berater für frühkindliche Entwicklung.
  11. Anhang 22 gilt für den Schulzahnpfleger.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Es liegen keine Gutachten vor.

5. Rechtsgrundlage :

  • Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehunghilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, Technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes;
  • Dekret vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statutes der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums;
  • Dekret vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren;
  • Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer autonomen Hochschule.
  • Dekrets vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen