Sitzung vom 29. Oktober 2015

Dekretentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Punkt 5 :

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen.

2. Erläuterungen:

Bei dem Dekret handelt es sich um eine Maßnahme zur Umsetzung der Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung. Die Umsetzung hat bis zum 31. Dezember 2015 zu erfolgen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretvorentwurf hat wegen des eventuell durch die Zusammenarbeit entstehenden Aufwands potenzielle finanzielle Auswirkungen, die jedoch nicht bezifferbar sind.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion, das Einverständnis des Haushaltsministers und das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden wurden vor der ersten Lesung eingeholt.

Das Gutachten des Staatsrates 58.176/3 vom 29. September 2015 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 170 § 2 Verfassung