Sitzung vom 29. Oktober 2015

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. April 2010 zur Einführung eines Programms zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im gewerblichen Privatsektor

Punkt 6 :

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. April 2010 zur Einführung eines Programms zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im gewerblichen Privatsektor.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Regierung hat am 29. April 2010 vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise den Erlass zur Einführung eines Programms zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im gewerblichen Privatsektor verabschiedet, um den hiesigen Betrieben eine finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern anzubieten.

Das Programm zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sieht eine Beschäftigungs-förderung im gewerblichen Privatsektor vor und zielt hier konkret auf die Beschäftigung der besonders präkarisierten Personengruppen der über 50-Jährigen ab.

Ende August 2015 waren die über 50-Jährigen mit 30,8 % die größte Altersgruppe der Arbeitslosen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl Arbeitslose dieser Zielgruppe sogar um 9,3 % gestiegen.

Vor dem Hintergrund des weiterhin gegebenen Bedarfs, wird der Erlass bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

Seit der Schaffung dieser Maßnahme in 2010 sind 46 Anträge auf eine Prämie zur Einstellung eines älteren Arbeitnehmers im gewerblichen Privatsektor genehmigt worden, so dass 38,27 Vollzeitstellen für dieses Zielpublikum geschaffen wurden. Von den 46 über diese Maßnahme beschäftigten Arbeitnehmern wurden 27 übernommen, d. h., dass die älteren Arbeitnehmer nach Beendigung der einjährigen Bezuschussung weiterhin für das Unternehmen beschäftigt sind. Für 8 ältere Arbeitnehmer wird derzeit noch eine Prämie gezahlt.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Pro gewährter Vollzeitstelle zahlt die DG einen jährlichen Maximal-Zuschuss in Höhe von 8.000 EUR.

Bei einer jährlichen durchschnittlichen Nutzung von 6 Vollzeitstellen belaufen sich die Kosten zu Lasten der DG auf 48.000 EUR.

Die Mittel werden über den OB 30 PR 23 ZW 30.23 aufgebracht.

4. Gutachten :

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Oktober liegt vor.
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, liegt vor.
  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor

5. Rechtsgrundlage :

  • Krisendekret vom 19. April 2010, Artikel 9;
  • Erlass der Regierung vom 29. April 2010 zur Einführung eines Programms zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im gewerblichen Privatsektor;