Sitzung vom 29. Oktober 2015

Entwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

Punkt 41 :

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) anzufragen.

Die Regierung beschließt, aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 §1, und der Dringlichkeit kein Staatratsgutachten zu beantragen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 15 und 16 des Erlasses der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen regeln die Bezuschussung der Grundausbildungen zugunsten der anerkannten Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (ZAWM).

In der jüngeren Vergangenheit wurde in den beiden ZAWM Eupen und St. Vith festgestellt, dass in der Grundausbildung durch die Organisation der Lehrlings- und Meisterkurse ein zunehmendes finanzielles Defizit in den jeweiligen ZAWM zu verzeichnen war.

Seit Jahren sind die Subventionspauschalsätze pro Aktivitätseinheit und pro regelkonformen Schüler nicht mehr angepasst worden.

Am 4. Juni 2015 stellte das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) den Antrag auf Abänderung der o. e. Artikel des Erlasses der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Erlassentwurf sieht eine Erhöhung der entsprechenden Pauschalen um 20% vor. Die Erhöhung wird für die Pauschalen ab 1. Januar 2015 eingeführt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

2014 wurden insgesamt 396.833,29 € ausgezahlt. 20 % davon entsprechen 79.366,66 €.

Im IAWM-Haushalt 2015 sind bereits die entsprechenden Haushaltmittel von rund 80.000 € vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom
19. Oktober 2015 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen