Brüssel

Das Gebiet der Brüsseler Region entspricht dem zweisprachigen Gebiet von Brüssel-Hauptstadt.

Brüssel

Einige Fakten zu Brüssel:

  • Bevölkerung: Einwohner
  • Anzahl Gemeinden: 19
  • Brüssel ist flächenmäßig die kleinste der drei Regionen Belgiens.
  • In Brüssel-Hauptstadt leben Französischsprachige und Flamen. Allerdings bilden die Französischsprachigen die Bevölkerungsmehrheit. Beide Sprachgruppen beanspruchen Brüssel als "ihre" Hauptstadt und haben dort wichtige Institutionen etabliert.
  • Brüssel nimmt als Hauptstadt Belgiens und der EU sowie als Hauptsitz der Nato eine wichtige nationale und internationale Stellung ein. Im föderalisierten Belgien musste folglich eine Lösung für Brüssel gefunden werden, die den besonderen Aufgaben gerecht wird und sowohl von den Flamen als auch von Französischsprachigen getragen wird.
  • In Brüssel sind sowohl die Französische Gemeinschaft und als auch die Flämische Gemeinschaft grundsätzlich für die Wahrnehmung der Gemeinschaftskompetenzen zuständig. Dafür wurden komplexe, auf Brüssel abgestimmte Sonderstrukturen geschaffen.
Plenarsaal des Parlaments
Plenarsaal des Parlaments der Region Brüssel Hauptstadt

Die Region Brüssel-Hauptstadt

Die Region Brüssel-Hauptstadt verfügt über ein direkt gewähltes Regionalparlament mit 72 französischsprachigen und 17 niederländischsprachigen Abgeordneten.

Das Regionalparlament: Die von der Brüsseler Regionalversammlung getroffenen Beschlüsse (Ordonnanzen genannt) unterscheiden sich von den Dekreten der anderen Regionen und der Gemeinschaften: Sie haben keine uneingeschränkte Gesetzeskraft. Die einfachen und administrativen Rechtsgremien können überprüfen, ob die Regionalbeschlüsse verfassungswidrig sind oder im Widerspruch zur Sondergesetzgebung über Brüssel stehen.

Darüber hinaus übt die Föderalregierung eine beschränkte Kontrolle aus, um die hauptstädtische Funktion und die internationale Rolle von Brüssel abzusichern.

Die Regionalregierung: Sie setzt sich aus fünf Ministern und drei Staatssekretären zusammen: zwei französischsprachige Minister, zwei flämische Minister, ein Ministerpräsident (de facto französischsprachig) und drei Staatssekretäre (davon ein niederländischsprachiger).

Die Gemeinschaftsangelegenheiten in Brüssel

Die Gemeinschaftsangelegenheiten sind nicht gebietsbezogen wie die Regionalangelegenheiten, sondern personenbezogen. Andererseits gilt aber in Belgien das Territorialprinzip. Das heißt für Brüssel: Die Bürger dürfen nicht von Amts wegen der französischen und flämischen Sprachgruppe – und damit auch nicht der einen oder anderen Gemeinschaft – zugeordnet werden.

Speziell für die Wahrnehmung der Gemeinschaftsangelegenheiten wurde ein besonders kompliziertes institutionelles Geflecht geschaffen:

Die Französische Gemeinschaftskommission: Sie übt im Rahmen der Dekrete, die von der Französischen Gemeinschaft beschlossen wurden, verordnende Befugnisse für die französischsprachigen Institutionen in Brüssel aus: französischsprachige Schulen, Rundfunkstationen, Bibliotheken, Gesundheitseinrichtungen usw. Die Französische Gemeinschaftskommission setzt sich aus den frankophonen Mitgliedern des Brüsseler Regionalrats (72 Mitglieder ) zusammen.

Die Französische Gemeinschaftskommission übt Dekretgewalt in dem Teil der Befugnisse aus, die im wallonischen Landesteil von der Französischen Gemeinschaft auf die Wallonische Region übertragen wurden.

Die Ausführung der Beschlüsse wird durch das französische Gemeinschaftskollegium (die frankophonen Mitglieder der Brüsseler Regionalregierung) gewährleistet.

Die Flämische Gemeinschaftskommission: Sie übt im Rahmen der Dekrete, die von der Flämischen Gemeinschaft beschlossen wurden, verordnende Befugnisse für die flämischen Institutionen in Brüssel aus: flämische Schulen, Rundfunkstationen, Bibliotheken, Gesundheitseinrichtungen usw. Die Flämische Gemeinschaftskommission setzt sich aus den 17 direkt gewählten Mitgliedern des Brüsseler Regionalparlaments zusammen. Die Flämische Gemeinschaftskommission verfügt nicht über die Dekretgewalt.

Die Ausführung der Beschlüsse wird durch das flämische Gemeinschaftskollegium (die niederländischsprachigen Mitglieder der Brüsseler Regionalregierung) gewährleistet.

Die Gemeinsame Gemeinschaftskommission setzt sich zusammen aus den Abgeordneten der beiden Sprachgruppen der Region Brüssel-Hauptstadt, also den Brüsseler Regionalparlamentariern. Die Gemeinsame Gemeinschaftskommission übt Befugnisse für die Einrichtungen aus, die nicht ausschließlich zu der einen oder anderen Gemeinschaft gehören (z.B. Öffentliche Sozialhilfezentren, städtische Krankenhäuser). Sie regelt ebenfalls Befugnisse, die sich nur auf Personen (und nicht auf Einrichtungen) beziehen: häusliche Krankenpflege, Behindertenversorgung, Gesundheitsvorsorge usw. Seit der Sechsten Staatsreform ist sie zudem für die Familienzulagen zuständig.

Die ausführende Gewalt liegt in den Händen des Gemeinsamen Kollegiums, das sich aus den Mitgliedern der Brüsseler Regionalregierung (ohne Staatssekretäre) zusammensetzt.

Besondere Schutzmechanismen in Brüssel

In Brüssel sind besondere Schutzmechanismen vorgesehen worden, um zu gewährleisten, dass weder die Mitglieder der flämischen noch der französischen Sprachgruppe Benachteiligungen in Kauf nehmen müssen. Einige Beispiele:

  • Die Beschlüsse der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission müssen mit einer Mehrheit in jeder der beiden Sprachgruppen verabschiedet werden.
  • Im Regionalparlament greift das System der so genannten "Alarmglocke": Sind drei Viertel einer Sprachgruppe der Meinung, dass eine im Parlament verabschiedete Bestimmung eine Benachteiligung der Sprachgruppe enthält, müssen Konzertierungsverhandlungen eingeleitet werden.