Anerkennung und Gleichstellung von Diplomen
Einstellung als Jugendarbeiter
Laut Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit, muss ein Jugendarbeiter u.a. folgende Bedingungen erfüllen um in einer Jugendeinrichtung beschäftigt werden zu können:
- entweder im Besitz eines Hochschuldiploms im sozialpädagogischen Bereich sein;
- oder im Besitz des Abiturs oder des Gesellenzeugnisses sein, eine ausreichende Animationspraxis nachweisen und sich verpflichten, nach der Anstellung als Jugendarbeiter eine Ausbildung im Bereich der Sozialpädagogik abzuschließen, die von der Regierung auf Vorschlag der Jugendkommission genehmigt wird.
Auf Vorschlag der Jugendkommission hat die Regierung nun folgende berufsbegleitende Ausbildungen bzw. Diplome für gleichwertig anerkannt:
In Belgien
Bezeichnung |
Anbieter |
Bachelier en éducation spécialisée en accompagnement psycho-éducatif
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CPSE Grivegnée
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Bachelier en éducation spécialisée en accompagnement psycho-éducatif
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IPEPS Verviers
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Bachelier en éducation spécialisée en accompagnement psycho-éducatif
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IPEPS Liège
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In Deutschland
Bezeichnung |
Anbieter |
Bachelor "Soziale Arbeit für Frauen neben der Familientätigkeit"
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Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen Abteilung Aachen
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Bachelor Soziale Arbeit
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Fachhochschule Köln
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Bachelor Bildung und Erziehung (richtet sich eher an Interessenten, die mit Kindern bis ca. 12 Jahren arbeiten
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Hochschule Koblenz
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Bachelor Soziale arbeit (dual)
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Hochschule Fulda
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Für andere Ausbildungen muss ein Gutachten der Jugendkommission eingeholt werden, bevor eine definitive Entscheidung durch die Regierung getroffen werden kann.
Jugendlager
Für Jugendlager kann ein Jugendleiter, der ein sozialpädagogisches Studium begonnen oder abgeschlossen hat, einem Jugendleiter, der Inhaber eines von der DG oder von einer anderen inländischen oder ausländischen Behörde ausgestellten „Anerkennungsnachweis ehrenamtliche/r Jugendleiter/in“ ist, gleichgestellt werden.
Für die Jugendlager wurden bislang folgende Ausbildungen gleichgestellt:
Ausbildungsbereich |
Erfolgreich abgeschlossenes Studienjahr bzw. Ausbildung |
Animator in het Jeugdwerk
Ausgestellt durch
"Vlaamse overheid, agentschap sociaal-cultureel Werk voor Jeugd en Volwassenen, afdeling Jeugd
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Brevet
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Animateur de centres de vacances
Ausgestellt durch
"Ministère de la Communauté Française, Direction Générale de la Culture, Service de la Jeunesse - brevet délivré par les Scouts asbl"
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Brevet
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Brevet animateur C
anerkannt durch SNJ service national jeunesse Luxembourg |
Brevet |
Brevet animateur B
anerkannt durch SNJ, sowie einem mindestens 6-stündigen Erste-Hilfe-Kursus; |
Brevet und Teilnahmebescheinigung
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Juleica-Karte in Verbindung mit Trainings der Royal Rangers Deutschland (insgesamt mindestens 70 Stunden) sowie einem
mindestens 6-stündigen Erste-Hilfe-Kurs
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Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen
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Abgeschlossenes Abitur über den zweiten Bildungsweg "Animator von Kindergemeinschaften" |
Abitur |
T3 der Pfadfinder
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Teilnahmebescheinigung
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TU in Kombination mit T1 + T2 der Pfadfinder sowie einem mindestens 6-stündigen Erste-Hilfe-Kursus |
Teilnahmebescheinigung |
Senioren- und Pflegehelfer in Kombination mit T3 der Pfadfinder
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Zertifikat und Brevet
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Kindergärtner und Primarschullehrer
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Min. 1. Bachelorjahr
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Erzieher, Sozialarbeiter und Sozialassistent
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Abitur oder Bachelor
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Ergotherapeut
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Min. 3. Bachelorjahr
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Sekundarschullehrer
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Min. 3. Bachelorjahr
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Psychologieassistent
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Min. 3. Bachelorjahr
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Krankenpflege
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Min. 3. Bachelorjahr
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Folgende Diplome wurden dem Abschluss des ersten Zyklus der Jugendleiterausbildung gleichgestellt:
- PI-Days der Pfadfinder;
- T1 der Pfadfinder;
- TU mit T1 der Pfadfinder
- T2 der Pfadfinder;
- Breitensport Stufe 1.
Für Diplome bzw. Ausbildungen, die noch nicht in dieser Liste aufgenommen wurden, ist eine Anfrage bei der Jugendkommission zu stellen, bevor eine definitive Entscheidung durch die Regierung getroffen werden kann.