Sterbehilfe

Was ist Sterbehilfe?

photocase671389968731_C_BienenWerk

Sterbehilfe bedeutet, dass ein Arzt einen Patienten auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin dabei unterstützt, zu sterben. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen der Sterbehilfe, bei der der Arzt dem Patienten auf dessen Bitte hin ein tödlich wirkendes Medikament verabreicht, und der "Beihilfe zum Selbstmord", bei der der Patient selbst das tödliche Medikament einnimmt. In beiden Fällen müssen die gleichen Bedingungen erfüllt sein.

Das Ministerium hat auf Initiative und in Zusammenarbeit mit dem Beirat für Aufnahmestrukturen für Senioren ein Faltblatt mit Informationen erstellt, das erklärt, wem Sterbehilfe gewährt werden kann und ob Ärzte verpflichtet sind, den Wunsch des Patienten zu respektieren. Das Faltblatt finden Sie im Downloadbereich unterhalb dieses Artikels oder Sie können es im Ministerium der DG anfordern.