Politisches Glossar

In den Medien tauchen immer wieder Begriffe aus dem politischen Bereich auf, die nicht für jeden verständlich sind. Die folgende Liste soll helfen, einen leichteren Zugang zur Fülle der wichtigsten Stichpunkte zu erhalten.

Abgeordneter

Regional- oder Föderalabgeordneter; Mitglied des Parlaments der Link intern wallonischen Region in Namur bzw. Mitglied der Link intern Kammer in Brüssel. Regional- oder Föderalabgeordneter mit Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind automatisch nicht-stimmberechtige Mitglieder des Link intern Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Ausschuss

= Kommission
Nach Themen gruppierte bzw. für Sonderauftäge gebildete Arbeitsgruppen des Link intern Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft. In den Ausschuss-Sitzungen bereiten die RDG-Mitglieder die Beschlüsse des Link intern Plenums technisch und inhaltlich vor.

Berater

Persönlicher Berater eines (Gemeinschafts-) Link intern Minister. Alle Berater eines Ministers, die dieser Aufgabe hauptberuflich nachgehen, bilden das Link intern Kabinett.

Dekret

Bezeichnung für die Beschlüsse mit Gesetzeskraft des Link intern Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Erlass

Ministerieller Erlass oder Regierungserlass. Bezeichnung für die Beschlüsse der Link intern Regierung zwecks Ausführung von Link intern Dekreten. Je nach Umfang und Bedeutung der betreffenden Thematik muss der Erlass nur von einem Minister - Ministererlass - oder von der gesamten Regierung - Regierungserlass - unterzeichnet werden.

Europaabgeordneter

Mitglied des Europäischen Parlaments; der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewählte Europaabgeordnete ist automatisch nicht-stimmberechtiges Mitglied des Link intern Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Exekutive

Ausführende Gewalt. Andere Bezeichnung für Link intern Regierung.

Flämische Gemeinschaft

Die Flämische Gemeinschaft übt ihre Kompetenzen (Kultur, Bildung, Forschung und Ausbildung, Gesundheit (ausschließlich vorbeugende Medizin), Jugendhilfe, Infrastrukturen, Sport und internationale Beziehungen) in den flämischen Provinzen Antwerpen, Limburg, Flämisch-Brabant  sowie Ost- und Westflandern und in Brüssel aus.

Damit die Zahl der Parlamentsmitglieder nicht übermäßig zunimmt, wurden die Einrichtungen der Flämischen Gemeinschaft und der Flämischen Region von Anfang an zusammengefügt. Ein Rat und eine Regierung üben sowohl die regionalen, als auch die gemeinschaftlichen Befugnisse aus.

Fraktion

Zusammenschluss von mindestens drei Mitgliedern des Link intern RDG, zumeist der gleichen Partei. Jede Fraktion hat Anrecht auf garantierte Vertretung im Link intern Präsidium und in den Link intern Ausschüssen. Jede Fraktion verfügt über einen Stab an hauptamtlichen Mitarbeiten, dem Fraktionssekretariat.

Französische Gemeinschaft

Die Französische Gemeinschaft Belgiens ist zuständig für die Bereiche im Zusammenhang mit der Person und der Sprachausübung.

Diese Zuständigkeiten fallen derzeit in die Bereiche Kultur, Bildung, Forschung und Ausbildung, Gesundheit (ausschließlich vorbeugende Medizin), Jugendhilfe, Infrastrukturen, Sport und internationale Beziehungen.

Die Französische Gemeinschaft umfasst den Raum Wallonien-Brüssel (die Provinzen Lüttich, Namur, Luxemburg, Hennegau und Wallonisch-Brabant) mit Ausnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie zählt 4,3 Millionen Einwohner auf einer Fläche von 17 005 km². Die Französische Gemeinschaft kann bestimmte Kompetenzen, beispielsweise die Tourismusinfrastruktur, an die Wallonische Region übertragen.

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