Sitzung vom 28. Oktober 2016

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Republik Südafrika über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Partnern des diplomatischen und konsularischen Personals, geschehen zu Pretoria am 14. Januar 2016

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Republik Südafrika über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Partnern des diplomatischen und konsularischen Personals, geschehen zu Pretoria am 14. Januar 2016.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 48 § 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Das Abkommen vom 14. Januar 2016 zwischen Belgien und Südafrika zielt darauf ab, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit (als Arbeitnehmer oder Selbständige) durch den Partner der Beamten und sonstigen Bediensteten der südafrikanischen diplomatischen Missionen und konsularischen Posten in Belgien und – aufgrund der Gegenseitigkeit – der belgischen diplomatischen Missionen und konsularischen Posten in Südafrika zu vereinfachen.

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung. Der Vertrag bedarf daher der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretentwurf hat keine finanzielle Auswirkung.

4. Gutachten:

Das Gutachten 60.068/2/V des Staatsrates vom 14. September 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen