Sitzung vom 28. Oktober 2016

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei lokalen Behörden - Abänderung des Abkommens zur Nutzung der Basis- und ersten Zusatzzuwendung zu Gunsten der Gemeinde Kelmis

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt die Anpassung des BVA-Abkommens der Gemeinde Kelmis zur Übertragung von zwei BVA-Punkten vom ÖSHZ an die Autonome Gemeinderegie Galmei für die Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

In Anwendung von Artikel 15 des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 20. Dezember 2001 über die Gewährung von Zuschüssen an lokale Behörden, die Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer beschäftigen, können die BVA-Abkommen hinsichtlich der Abtretung der Punkte der Gemeinde an die anderen lokalen Behörden einmal jährlich abgeändert werden.

Die Gemeinde Kelmis und das ÖSHZ Kelmis beantragen mit den Schreiben vom 4. Oktober 2016 eine Abänderung des unterzeichneten Abkommens vom 12. November 2013 zur Nutzung der Basis- und Zusatzzuwendung. Bislang hat die Gemeinde Kelmis vier Punkte an das ÖSHZ Kelmis und drei Punkte an die Autonome Gemeinderegie (AGR) Galmei abgetreten.

Aufgrund einer geringeren Nutzung der Punkte durch das ÖSHZ beantragt die Gemeinde, dass zwei Punkte ab 2017 vom ÖSHZ an die AGR Galmei abgetreten werden. Das ÖSHZ verfügt anschließend noch über zwei Punkte und die AGR Galmei über fünf Punkte. Für die Gemeinde Kelmis gibt es keine Änderungen.

In der Sitzung des Konzertierungsausschusses der Gemeinde/ ÖSHZ Kelmis vom 26. September 2016 gibt das ÖSHZ sein Einverständnis zu dem angefragten Punktetransfer.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 20. Dezember 2001 über die Gewährung von Zuschüssen an lokale Behörden, die Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer beschäftigen;