Sitzung vom 28. Oktober 2016

Pater-Damian-Schulen am Heidberg – Kindergarten: Steuerung der Heizungsanlage - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung :

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Pater-Damian-Schulen am Heidberg – Kindergarten: Steuerung der Heizungsanlage“  gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Am 26. September 2016 wurde durch die Firma Ets Palm & Schwall PgmbH eine Notreparatur an der bestehenden Steuerung der Heizungsanlage im Kindergarten der Pater-Damian-Grundschule durchgeführt.

Die bestehende Steuerung ist gänzlich ausgefallen, sie ist veraltet und kann durch eine Reparatur nicht mehr in Stand gesetzt werden. Im Rahmen dieser Notreparatur wurde die bestehende Steuerung überbrückt: Die Heizungspumpen werden direkt mit Strom versorgt, damit ein vollständiger Ausfall der Heizungsanlage vermieden werden kann.

Durch die angewendete Überbrückung der Steuerung sind die Heizkessel und die Fußbodenheizung nicht mehr regelbar, die Heizungsanlage kann nur noch ein- oder ausgeschaltet werden. Es handelt sich bei der getroffenen Maßnahme um eine Notlösung, die schnellst möglichst durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden muss. Sollte die Überbrückung der Steuerung über einen längeren Zeitraum beibehalten werden, muss man mit schwerwiegenden Schäden an der Heizungsanlage rechnen: Es besteht ein unmittelbares Risiko der Überhitzung der Heizkreise, die somit zusätzlich ausgetauscht werden müssten.

Um weitere Schäden an der bestehenden Heizungsanlage zu verhindern, und um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder und Lehrpersonen zu gewährleisten, wird die Anerkennung der Dringlichkeit für die Erneuerung der Steuerung der Heizungsanlage beantragt. Diese dringend notwendigen Maßnahmen beinhalten den Austausch der defekten Regler der beiden Heizkessel, sowie den Austausch der bestehenden Raumthermostate.

Ein entsprechendes Angebot wurde durch die Firma Ets Palm & Schwall am 27. September 2016 erstellt, die Vergabe kann auf einfache Rechnung erfolgen. Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen :

OB 70 - PR 07 - ZW 64.10

(Subventionen für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im freien subventionierten Unterrichtswesen)

Projektkosten: 5.336,04 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 4.268,83 €

4. Gutachten :

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.