Sitzung vom 10. November 2016

Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung“ (ASL) für das Jahr 2016

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der „Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbe-wältigung“ VoG, im Folgenden ASL genannt, für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die ASL ist aktiv im Bereich der Aufklärung, der Prävention und der Beratung bei Sucht-gefahren. In diesem Rahmen sollen Wege zur Lebensbewältigung und gesunder Lebensqualität ohne Drogen in verschiedenen Lebensmilieus aufgezeigt und gefördert werden.

Im Rahmen des Vertrages 2016 wurde der Zuschuss in Höhe von 215.845,81 EUR festgelegt. Dieser Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Ein Zuschuss in Höhe von 189.845,81 EUR (Zuschuss 2015 187.502,03 EUR + 1,25% für die unter Punkt II Absatz 1-5 aufgeführten Aufgaben) und zur Deckung der tatsächlichen annehmbaren Personal- und Funktionskosten unter Berücksichtigung aller Einnahmen.

Ein Zuschuss in Höhe von 26.000,00 EUR für die unter Punkt II Absatz 6 aufgeführten Projekte.

Durch die Anerkennung des Diplomes und der Dienstjahre von Frau Carolin Scheliga sind die Personalkosten um 16.333,41 EUR gestiegen, sodass diese mit dem bisherigen Basiszuschuss nicht mehr zu bewältigen sind.

Durch das vorliegende Addendum zum Vertrag 2016 werden die ursprünglich gebilligten finanziellen Mittel umverteilt: Der Basiszuschuss wird um 16.333,41 EUR erhöht während die vorgesehenen projektbezogenen Mittel sich dementsprechend von 26.000 EUR auf 9.666,59 EUR reduzieren. Konkret sieht die Verteilung der Mittel nun folgendermaßen aus:

Ein Zuschuss in Höhe von 206.179,22 EUR (Zuschuss 2015 187.502,03 EUR +1.25% + 16.333,41 EUR) für die unter Punkt II Absatz 1-5 aufgeführten Aufgaben und zur Deckung der tatsächlichen annehmbaren Personal- und Funktionskosten unter Berücksichtigung aller Einnahmen.

Ein Projektzuschuss in Höhe von 9.666,59 EUR für die unter Punkt II Absatz 6 aufgeführten Projekte wird wie folgt eingesetzt:

4.000,00 EUR für das Projekt Netbag und

5.666,59 EUR für eine Datenerhebung bzw. ein Projekt zur Sensibilisierung/ Bekämpfung im Bereich Schlaf- und Schmerzmittelkonsum bei Senioren in der DG.

Zur Umsetzung dieser Veränderung ist ein Addendum zum bestehenden Vertrag erstellt worden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das Addendum hat keinerlei finanzielle Auswirkung auf den bestehenden Vertrag 2016, da der im ursprünglichen Vertrag festgelegte Zuschussbetrag unverändert bleibt.

Stand der Haushaltsmittel:

VE                                                                AE

HHM 2016                :       488.000,00 EUR          HHM 2016             :    451.000,00 EUR

Festgelegt                 :       464.153,35 EUR          Ausgezahlt            :    421.066,34 EUR

                                                                               Offen 2015           :         1.500,00EUR

Saldo                        :         23.846,47 EUR            Saldo                   :      28.433,66 EUR

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG ASL für das Jahr 2016