Sitzung vom 17. November 2016

Eigentümergemeinschaft Schlossstraße 52 – Sanierung und Erneuerung der Teichmauer sowie die Reparatur der Rinnenkasten und Dachentwässerung - Dringlichkeit

1. Beschlussfassung :

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Sanierungsarbeiten an der Teichmauer sowie der Reparatur der Rinnenkasten und Dachentwässerung am Schloss Lontzen an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Der Wassergraben um das Schlossgebäude wird von einer brüstungsholen Naturstein-mauer eingefasst. Die Einfahrt und der Zugang zum Schlosshof führt unmittelbar entlang dieser Mauer und nähert sich dieser teilweise bis auf wenige Zentimeter. Teile dieser Mauer wurden bereits saniert.

Der Zustand der Mauer hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert und es sind teilweise schon Mauerteile eingebrochen. Der Zustand einiger Abschnitte ist statisch unbestimmt und es kann jederzeit zum Einsturz weiterer Teile kommen. Auch wird der Schlosshof seit einigen Jahren verstärkt mit PKW’s befahren. Demzufolge kommen zusätzliche Lasten aus Erddruck auf die Mauer, die es so vorher nicht gab. Um weiteren Verfall zuvorzukommen und vor allem um den Gefährdungen, die von weiteren Einbrüchen hervorgerufen werden zu begegnen, ist eine Sanierung dringend von Nöten.

Des Weiteren wurde vor Kurzem festgestellt, dass es unterhalb des Dachkastens im Bereich der ehemaligen Schlosskapelle zu Wasseraustritt an der Fassade gekommen ist. Auch hier ist dringender Handlungsbedarf.

3. Finanzielle Auswirkungen :

OB 70 – PR 17 – ZW 53.11

Der voraussichtliche Zuschuss für die Sanierungsarbeiten belaufen sich auf 28.816 €, dies sind 40% der geschätzten Projektkosten in Höhe von 72.040 €.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.