Sitzung vom 24. November 2016

Nachträge zu den Kulturvereinbarungen der professionellen Kulturträger für den restlichen Förderzeitraum 2017-2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Nachträge zu den Kulturvereinbarungen der professionellen Kulturträger für den restlichen Förderzeitraum 2017-2019.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 23. Oktober 2014 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Grundlage des Dekretes zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013 mit den nachstehend aufgeführten Kulturproduzenten und Kulturveranstaltern eine Kulturvereinbarung für den Förderzeitraum 2015 bis 2019 abgeschlossen:

Kulturproduzenten:

VoG Theater AGORA;

VoG Compagnie Irene K;

Kulturveranstalter:

VoG Chudoscnik Sunergia;

VoG Kulturelles Komitee der Stadt;

VoG Kulturforum arsVitha;

VoG Ostbelgienfestival.

Am 29. Oktober 2015 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft außerdem auf Grundlage des Dekretes zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013 mit dem Kulturproduzenten VoG FiThe eine Kulturvereinbarung für den Förderzeitraum 2016 bis 2019 abgeschlossen.

Gemäß Artikel 90 des Kulturförderdekrets kann die Regierung zur Anpassung an die verfügbaren Haushaltsmittel und zur Anpassung an den Index der Lebenshaltungskosten alle oder einzelne der im Dekret vorgesehenen Beträge mit einem Koeffizienten multiplizieren. In den Kulturvereinbarungen, die die Regierung 2014 für den Förderzeitraum 2015-2019 abgeschlossen hat, war eine jährliche Erhöhung von 2,25% vorgesehen worden. Entgegen der ursprünglichen Erwartungen hat 2015 und 2016 aber keine Indexierung stattgefunden. Die Haushaltsplanung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist dementsprechend nach unten korrigiert worden.

Die Geschäftsführungsverträge und die Kulturvereinbarungen, die im Jahr 2015 mit der Autonomen Gemeinderegie Tilia und dem Verein zur Förderung des Figurentheaters für den restlichen Förderzeitraum 2016-2019 abgeschlossen worden sind, sehen eine jährliche Erhöhung um 1,25% vor.

Zur Anpassung der Zuschüsse an die durch die ausgebliebene Indexierung effektive Entwicklung der Lebenshaltungskosten wurden auch die 2014 abgeschlossenen Kulturvereinbarungen per Nachtrag gemäß Artikel 90 des Kulturförderdekrets auf eine jährliche Erhöhung um 1,25% begrenzt.

Für das Jahr 2017 ist jedoch eine Anpassung an den Index der Lebenshaltungskosten vorgesehen. Dies hat zur Folge, dass die Pauschalzuschüsse aus den 2014 und 2015 abgeschlossenen Kulturvereinbarungen für 2017 um 2,25 % erhöht werden. Für die Jahre 2018 und 2019 wird die Erhöhung aber wiederum auf 1,25 % begrenzt. Dies wird in einem Nachtrag zu den Kulturvereinbarungen festgelegt.

Übersicht über die ursprünglich vorgesehenen und die angepassten Zahlen:

 

Agora                

Ursprünglich vorgesehene Erhöhung um  1,25%

Erhöhung um 2,25% bzw. 1,25% ab 2017

2015

305.114,62 €

 

2016

308.928,55 €

 

2017

312.790,16 €

315.879,44 €

2018

316.700,04 €

319.827,94 €

2019

320.658,79 €

323.825,78 €

 

Irene K

Ursprünglich vorgesehene Erhöhung um  1,25%

Erhöhung um 2,25% bzw. 1,25% ab 2017

2015

  70.182,10 €

 

2016

  71.059,38 €

 

2017

  71.947,62 €

72.658,22 €

2018

  72.846,97 €

73.566,44 €

2019

  73.757,56 €

74.486,02 €

 

Chudoscnik Sunergia

Ursprünglich vorgesehene Erhöhung um  1,25%

Erhöhung um 2,25% bzw. 1,25% ab 2017

2015

236.574,52 €

 

2016

239.531,70 €

 

2017

242.525,85 €

244.921,16 €

2018

245.557,42 €

247.982,68 €

2019

248.626,89 €

251.082,46 €

    

Kulturelles Komitee

Ursprünglich vorgesehene Erhöhung um  1,25%

Erhöhung um 2,25% bzw. 1,25% ab 2017

2015

125.603,40 €

 

2016

127.173,44 €

 

2017

128.763,11 €

130.034,84 €

2018

130.372,65 €

131.660,28 €

2019

132.002,31 €

133.306,03 €

 

Ars Vitha

Ursprünglich vorgesehene Erhöhung um  1,25%

 

Erhöhung um 2,25% bzw. 1,25% ab 2017

2015

124.648,81 €

 

2016

194.652,87 €

 

      2017

197.086,03 €

199.032,56 €

2018

199.549,61 €

201.520,47 €

2019

202.043,98 €

204.039,47 €

 

 

 

 

 

Ostbelgien-festival

Ursprünglich vorgesehene Erhöhung um  1,25%

 

Erhöhung um 2,25% bzw. 1,25% ab 2017

2015

98.000,00 €

 

2016

99.225,00 €

 

2017

100.465,31 €

101.457,56 €

2018

101.721,13 €

102.725,78 €

2019

102.992,64 €

104.009,85 €

 

Fithe VoG

Ursprünglich vorgesehene Erhöhung um  1,25%

 

Erhöhung um 2,25% bzw. 1,25% ab 2017

2016

107.000,00 €

 

2017

108.337,50 €

109.407,50 €

2018

109.691,72 €

110.775,09 €

2019

111.062,87 €

112.159,78 €

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung der professionellen Kulturträger erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 33.29. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2017 gezahlt und belaufen sich, unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel, auf 1.173.391.29 EUR. Die effektiven Zuschüsse für die Jahre 2018-2019 sind unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel in den Haushaltsdekreten zu sehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. November 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der DG.

Ausführungserlass vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der DG